Die Geschäftsführung der paragon GmbH & Co. KGaA [ISIN DE0005558696] hat heute beschlossen, die Gläubiger ihrer im Juli 2022 fälligen EUR 50 Mio. 4,50% Schuldverschreibung 2017/2022 (ISIN: DE000A2GSB86) (die "Anleihe 2017/2022") zu einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 Schuldverschreibungsgesetz aufzufordern, um die Laufzeit der Anleihe 2017/2022 zu unveränderten Konditionen um fünf Jahre, d.h. bis zum 5. Juli 2027, zu verlängern.
Der Wunsch nach einer Prolongation der Anleihe 2017/2022 war auch schon von Seiten einzelner Kerninvestoren der Anleihe 2017/2022 an paragon herangetragen worden, so dass die Gesellschaft von einer breiten Unterstützung durch die Anleihegläubiger ausgeht.
Die Gesellschaft prüft außerdem parallel eine Teilrückzahlung der Anleihe 2017/2022 aus Mitteln von möglichen Veränderungen im Beteiligungsportfolio.
Die Einberufung zur Abstimmung ohne Versammlung wird voraussichtlich ab dem 20. Januar 2022 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der paragon (https://paragon.ag/) im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Anleihen / Anleihegläubigerabstimmung" abrufbar sein.
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Foto: © paragon
paragon: Verlängerung der Anleihe 2017/2022 geplant; parallel Prüfung einer möglichen Teilrückzahlung
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