Der Vorstand der Deutsche Wohnen AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von voraussichtlich EUR 250.000.000,00 mit einer Endfälligkeit im November 2020 anzubieten ("DWAG-Wandelschuldverschreibungen"). Die DWAG-Wandelschuldverschreibungen sind in neue oder existierende, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Deutsche Wohnen AG wandelbar. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Die DWAG-Wandelschuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrags in Höhe von EUR 100.000,00 je Wandelschuldverschreibung begeben und, sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgekauft oder zurückbezahlt wurden, bei Endfälligkeit zum Nennbetrag zurückbezahlt. Die DWAG-Wandelschuldverschreibungen werden mit einem halbjährlich fälligen Zinssatz von 0,25 % bis 0,75 % p.a. und einer Wandlungsprämie von 30 % bis 35 % über dem maßgeblichen Referenzkurs (dieser Referenzkurs für die Deutsche Wohnen Aktie entspricht dem volumengewichteten Durchschnitts-Börsenkurs (XETRA) der Deutsche Wohnen Inhaberaktie vom Beginn der Platzierung bis zur Preisfestsetzung) ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten.
Der Zinssatz, der Gesamtnennbetrag, der anfängliche Wandlungspreis und die Wandlungsprämie werden voraussichtlich noch im Laufe des heutigen Tages im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) ermittelt. Die DWAG-Wandelschuldverschreibungen werden von der Deutsche Wohnen AG voraussichtlich am oder um den 22. November 2013 begeben und sollen im Anschluss hieran in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen werden.
Die Inhaber sind berechtigt, DWAG-Wandelschuldverschreibungen einmalig zum 22. November 2018 gemäß den Anleihebedingungen zur Rückzahlung zu kündigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die DWAG-Wandelschuldverschreibungen vom vierten Jahrestag der Ausgabe an gemäß den Anleihebedingungen zur Rückzahlung zu kündigen, sofern der Börsenkurs der Inhaberaktie der Deutsche Wohnen AG über eine bestimmte Periode hinweg mindestens 130 % des Wandlungspreises beträgt.
Credit Suisse Securities (Europe) Limited, Deutsche Bank Aktiengesellschaft und UBS Limited begleiten die Platzierung der
DWAG-Wandelschuldverschreibungen als Joint Bookrunners.
Ferner hat der Vorstand der Deutsche Wohnen AG heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, Credit Suisse Securities (Europe) Limited, Deutsche Bank Aktiengesellschaft und UBS Limited als Joint Dealer Managers damit zu beauftragen, im Namen der Deutsche Wohnen AG die Gläubiger der von der GSW Immobilien AG am 20. November 2012 begebenen Wandelschuldverschreibungen (ISIN: DE000GSW1CB6/ WKN: GSW1CB, "GSW-Wandelschuldverschreibungen") aufzufordern, gegenüber der Deutsche Wohnen AG ein Angebot zum Verkauf ihrer GSW-Wandelschuldverschreibungen abzugeben. Der anfängliche Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 182.900.000,00 der im November 2019 fälligen GSW-Wandelschuldverschreibungen ist bis zum heutigen Tag vollständig ausstehend.
Die genannten Banken werden einen möglichen Erwerbspreis und die Gesamtanzahl der eventuell zu erwerbenden GSW-Wandelschuldverschreibungen im Rahmen eines beschleunigten umgekehrten Platzierungsverfahren (Accelerated Reverse Bookbuilding) ermitteln, das voraussichtlich über zwei Tage laufen wird. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Deutsche Wohnen AG entscheiden, ob, in welchem Umfang und zu welchem Preis sie GSW-Wandelschuldverschreibungen erwerben wird. Es besteht keinerlei Verpflichtung für die Deutsche Wohnen AG, GSW-Wandelschuldverschreibungen in diesem Prozess zu erwerben.
Falls und soweit die Deutsche Wohnen AG im Rahmen dieses umgekehrten Platzierungsverfahrens GSW-Wandelschuldverschreibungen erwirbt, wird der Erlös der Deutsche Wohnen AG aus der Platzierung der DWAG-Wandelschuldverschreibungen teilweise für diesen Erwerb verwendet. Im Übrigen dient der weitere Erlös für sonstige unternehmerische Zwecke der Deutsche Wohnen AG.
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