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SeniVita Sozial begibt Genussrechte - Stärkung des Eigenkapitals

Die SeniVita Sozial gGmbH kann ab sofort Namensgenussrechte im Volumen von bis zu 30 Mio. Euro begeben und vertreiben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat jetzt den dafür vorgeschriebenen Verkaufsprospekt nach dem neuen Vermögensanlagengesetz genehmigt. Damit können interessierte Anleger ab sofort Genussrechte der SeniVita Sozial zeichnen, die eine Grundverzinsung von 5 Prozent p.a. plus eine gewinnabhängige weitere Verzinsung von bis zu 2,25 Prozent bieten. „Wir können über diese Genussrechts-Emission bankenunabhängig die Finanzierung von Investitionen in bestehende Einrichtungen wie auch in unser weiteres Wachstum absichern. Gleichzeitig stärken wir damit unsere Eigenkapital-Basis“, begründet SeniVita-Gründer und –Geschäftsführer Dr. Horst Wiesent den Schritt. Die Zeichnung kann auch online unter www.senivita-sozial.de erfolgen.

SeniVita zählte in den vergangenen Jahren zu den am schnellsten wachsenden Unternehmen Bayerns und ist nach einem erfolgreichen Jahr 2011 auch 2012 weiter auf Wachstumskurs. Die SeniVita Sozial gGmbH ist heute der größte private Betreiber von Einrichtungen zur Alten- und Behindertenhilfe sowie zur Intensivbetreuung von schwerstpflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen in Nordbayern und betreut aktuell mit über 1.000 Mitarbeitern rund 900 Bewohner in 14 Pflege- und Betreuungseinrichtungen. In den ersten neun Monaten des Jahres 2012 erwirtschaftete das Unternehmen bei Umsätzen von 19,8 Mio. Euro einen Überschuss von 1,0 Mio. Euro.

Gewinne bleiben im Unternehmen – Substanz wächst
Als gemeinnütziges Unternehmen reinvestiert die SeniVita Sozial den Gewinn und will durch Investitionen in neue Pflege- und Behinderteneinrichtungen die Vermögenssubstanz weiter ausbauen. Derzeit sind zwei Seniorenhäuser der neuesten Generation in Emmering und Maisach im Landkreis Fürstenfeldbruck sowie in Bad Wiessee (Oberbayern) und Eltmann (Oberfranken) in Planung. Darüber hinaus sollen in Hirschaid und Gräfenberg die bestehenden Pflegeeinrichtungen (Seniorenhaus und Kinderarche) bis 2014 ausgebaut bzw. weiterentwickelt werden.

„Der Bedarf an Pflegeeinrichtungen der neuesten, fünften Generation steigt immens. Wir erhalten Anfragen aus ganz Bayern, um gerade in kleineren Städten und Gemeinden unsere Leitidee umzusetzen, jedem Pflege- und Hilfsbedürftigen qualitativ hochwertige Versorgung zu bezahlbaren Preisen in Wohnort nahen, familiären Einrichtungen zu bieten. Wir wollen aktiv dazu beitragen, diesen langfristig steigenden Bedarf zu befriedigen. Dazu müssen wir investieren. Die Ausgabe von Genussrechten gibt uns dafür die notwendige Flexibilität und Sicherheit, weil wir sie entsprechend unserem Investitions- und Finanzierungsbedarf steuern können. Insofern sind sie ein hilfreiches, aber kein zwingend notwendiges Element unseres Finanzierungsmixes. Im Unterschied zu anderen Instrumenten können wir es dann nutzen, wenn wir es brauchen, aber wir müssen nicht“, so SeniVita- Geschäftsführer Dr. Horst Wiesent.

Sonderrechte als zusätzlicher Zeichnungsanreiz
Die Mindestzeichnungssumme für Anleger beträgt EUR 5.000,00 zzgl. 5 % Agio (Aufgeld), das entspricht bei einem Nennbetrag von EUR 1.000 5 Genussrechten. Sie erhalten dafür eine Grundverzinsung in Höhe von 5 % p.a. sowie eine gewinnabhängige weitere Verzinsung von bis 2,25% des Nennbetrages der gezeichneten Genussrechtsanteile bzw. eine Ausschüttung pro rata, sofern der Jahresüberschuss nicht für alle Anleger ausreicht. Dieser Zinssatz gilt bei einer Zeichnung bis einschließlich zum 31.12.2012 für die gesamte Laufzeit der Genussrechte. Bei einer Zeichnung ab dem 1.1.2013 gilt ein gewinnabhängiger Zinssatz von 1,5 %. Die Zinszahlungen und die Erteilungen von Gutschriften erfolgen grundsätzlich jährlich zum 30. Juni des laufenden Geschäftsjahres und zum 31. März des Folgejahres.

Genussrechte erhöhen das Eigenkapital eines Unternehmens und sind somit eine unternehmerisch Beteiligung, die als solche grundsätzlich auch mit dem Risiko einer Verlustbeteiligung, begrenzt auf die Einlage, behaftet ist. Am Verlust der Emittentin nehmen die Anleger jedoch nur teil, soweit die Emittentin einen Ausgleich des Jahresfehlbetrages nicht durch Auflösung freier Rücklagen erreichen kann. Die Namensgenussrechte sind darüber hinaus nachrangig und nicht besichert. Die Laufzeit der Genussrechte ist unbestimmt. Eine ordentliche Kündigung ist sowohl durch den Genussrechtsinhaber als auch durch die Emittentin frühestens nach Ablauf von 72 vollen Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Zeichnungsbetrages möglich. Danach ist eine ordentliche Kündigung durch beide Seiten jeweils zum Jahresende möglich, wobei dieses Kündigungsrecht für die Emittentin nur besteht, wenn der Buchwert der Genussrechte bei Ablauf der Kündigungsfrist dem Nominalwert entspricht. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Eine vorzeitige Kündigung durch die Emittentin ist darüber hinaus aus wichtigem Grund, insbesondere bei Änderung der steuerlichen Behandlung der Genussrechte möglich. Eine zusätzliche Besonderheit als Anreiz zur Zeichnung: Mit der Zeichnung von mindestens 10 Genussrechten erwirbt der Anleger für sich, seinen Ehegatten oder einen Verwandten 1. Grades auch ein bevorzugtes Belegungsrecht in allen SeniVita Pflegeeinrichtungen sowie das Recht auf einen bevorzugten Schulplatz in allen SeniVita-Bildungseinrichtungen (Voraussetzung ist die Eignung der Schülerin/des Schülers).

Die SeniVita Sozial gGmbH ist der führende private Anbieter von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie Kinderkrankenpflege in Nordbayern. Aktuell betreut SeniVita Sozial mit über 1.000 Mitarbeitern rund 900 Bewohner in 14 Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Der Leitgedanke der SeniVita Sozial gGmbH ist dabei, jedem Pflege- und Hilfsbedürftigen qualitativ hochwertige Versorgung zu bezahlbaren Preisen in Wohnort nahen, familiären Einrichtungen zu bieten. Die SeniVita Sozial hatte im Mai 2011 als erstes gemeinnütziges Unternehmen eine Anleihe am deutschen Kapitalmarkt begeben, um ihr weiteres Wachstum zu finanzieren, und wurde dafür als bester Emittent einer Mittelstandsanleihe in Deutschland ausgezeichnet.
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Soeben erschienen: BOND YEARBOOK 2012/13 -
Das Nachschlagewerk für Anleiheinvestoren und -Emittenten
Renommierte Autoren und Interviewpartner nehmen Stellung zu den Themenfeldern High Yield-Anleihen, Mittelstandsanleihen, Covered Bonds, Investmentstrategien sowie Tax & Legal. Das jährliche Nachschlagewerk erscheint bereits im 4. Jahrgang und hat einen Umfang von 108 Seiten. Die Ausgabe kann zum Preis von 29 Euro beim Verlag bezogen werden:
http://www.fixed-income.org/fileadmin/2012-11/Flyer_Bestellformular_BondBook_12_13.pdf
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Mittelstandsanleihen – aktuelle Neuemissionen

Emittent

Zeichnungsfrist

Kupon

Green Bond

meinsolardach.de

28.08.2024-27.08.2025

10,00%

nicht formal

Aream Solar Finance

27.05.2024-23.05.2025

8,00%

ja

reconcept

15.03.2024-14.03.2025

6,75%

ja

NEON EQUITY

06.05.-2024-31.03.2025 über NEON EQUITY, 06.05.-21.05.2024 über Börse

10,00%

nein

hep solar projects

06.10.2023-02.10.2024

8,00%

ja

Leef Blattwerk

bis 09.11.2024

9,00%

nicht formal

ASG SolarInvest

27.10.2023-26.10.2024

8,00%

nicht formal

Neuemissionen

Umtauschfrist: 01.10.-15.10.2024, Barzeichnungsfrist: 16.10.-22.10.2024

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