Eine durch Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP, Hamburg, vertretene Gruppe institutioneller Anleihegläubiger (die Gruppe), die mehr als 25 Prozent der relevanten ausstehenden Fürstenberg-Anleihen halten, widerspricht nachdrücklich der von der Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - erklärten außerordentlichen Kündigung der den Fürstenberg-Anleihen zugrundeliegenden stillen Beteiligungsverträge. Die Fürstenberg-Anleihen (ISIN XS0216072230, ISIN DE000A0EUBN9 und ISIN DE000A0EUB29) haben einen Gesamtnennbetrag von rund 400 Millionen Euro. Die Wertpapiere wurden von der NordLB sowohl an Privatanleger als auch an institutionelle Investoren vermarktet, denen durch die Kündigung erhebliche Verluste in bis zu dreistelliger Millionenhöhe drohen. Nach Auffassung der Gruppe und ihrer Rechtsberater ist der Versuch der außerordentlichen Kündigung der den Fürstenberg-Anleihen zugrundeliegenden stillen Beteiligungsverträge allerdings aus einer Reihe von Gründen unwirksam.
Die Gruppe fordert die Bank nachdrücklich auf, die Grundsätze von Treu und Glauben zu beachten, die Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigungen anzuerkennen und die Bedingungen der fortbestehenden stillen Beteiligungsverträge vollumfassend einzuhalten. Bedauerlicherweise hat sich die Bank bisher geweigert, in einen konstruktiven Dialog mit der Gruppe oder ihren Rechtsberatern zu treten. Die Gruppe ist von diesem Verhalten überrascht, da die Bank von einem künftigen Zugang zu den internationalen Anleihe- und Bankkapitalmärkten profitieren könnte, um das für zukünftige Dividendenausschüttungen an ihre Aktionäre verfügbare Kapital zu maximieren. Die Gruppe behält sich vor, rechtliche Schritte gegen die NordLB einzuleiten.
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Foto: © Karsten Bergmann auf Pixabay
Fürstenberg-Anleihegläubiger widersprechen Kündigung durch NordLB
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