Der Verwaltungsrat der Peach Property Group AG hat die Durchführung einer ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrechten und Bezugsrechtshandel auf Grundlage des Beschlusses der außerordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft vom 27. September 2024 beschlossen. Das Aktienkapital der Gesellschaft wird um 22'729'450 CHF durch die Ausgabe von 22'729'450 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von 1.00 CHF (die "Neuen Aktien") erhöht, was 100 Prozent des bestehenden Aktienkapitals der Gesellschaft entspricht (die "Kapitalerhöhung"). Die Neuen Aktien sind für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr und für alle folgenden Jahre dividendenberechtigt, sofern solche beschlossen werden.
Die Neuen Aktien werden allen bestehenden Aktionären, die nach Handelsschluss an der SIX Swiss Exchange am 28. November 2024 Aktien halten, im Wege eines Bezugsrechts im Verhältnis 1:1 (d.h. bisherige Aktionäre der Gesellschaft sind berechtigt, für jede gehaltene Aktie eine Neue Aktie zu beziehen) angeboten. Der Angebotspreis beträgt 5.00 CHF (der "Angebotspreis").
Die Bezugsfrist wird am 29. November 2024 beginnen und am 9. Dezember 2024, 12.00 Uhr MEZ (beide Daten eingeschlossen) enden (die "Ausübungsperiode der Bezugsrechte"). Die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien werden zwischen dem 29. November 2024 und dem 5. Dezember 2024 (beide Daten eingeschlossen) an der SIX Swiss Exchange kotiert und handelbar sein (die "Handelsperiode der Bezugsrechte"). Die Ausgabe und der erste Handelstag der Neuen Aktien ist der 12. Dezember 2024. Die Zürcher Kantonalbank agiert im Rahmen der Kapitalerhöhung als Transaktion Manager.
Das Angebot der Neuen Aktien ist vollständig abgesichert durch unwiderrufliche Zusagen der vier Großaktionäre, die ihre Bezugsrechte für insgesamt 12'379'664 der Neuen Aktien ausüben werden. Zusätzlich haben zwei der vier Großaktionäre, H21 Macro Limited ("H21") und ZMEX Corporation zugesagt, für alle Neuen Aktien, die während der Ausübungsfrist nicht erfolgreich platziert werden können, einen Backstop zu erbringen.
Mit Eingabe vom 8. November 2024 hat die Gesellschaft bei der Schweizer Übernahmekommission einen Antrag auf Befreiung von der Angebotspflicht gemäß Art. 135 Abs. 1 FinfraG im Zusammenhang mit der Backstop-Verpflichtung von H21 gestellt. Die Übernahmekommission hat mit ihrer Verfügung vom 18. November 2024 die beantragte Ausnahme gewährt. Den vollständigen Text der Verfügung der Übernahmekommission (in Deutsch und Französisch) findet sich am Ende dieser Ad-hoc-Mitteilung.
Peach Property Group erzielt aus der Kapitalerhöhung Bruttoerlöse in Höhe von rund 113 Mio. CHF, was etwa 120 Mio. Euro entspricht. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung zur Stärkung ihrer Kapitalstruktur und Liquidität sowie zur Reduzierung ihrer Verschuldung im Hinblick auf anstehende Fälligkeiten, Investitionen in ihr Portfolio und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.
Gerald Klinck, CEO Peach Property Group: "Nur wenige Tage nach der Bekanntgabe des erfolgreichen Portfolioverkaufs von rund 5.200 Einheiten, freuen wir uns heute über das Erreichen eines weiteren wichtigen Meilensteins zur finanziellen Weiterentwicklung der Gruppe, die ein wesentlicher Bestandteil unseres Plans zur finanziellen Stabilisierung des Unternehmens und zur Vorbereitung auf alle anstehenden Refinanzierungsaufgaben ist. Wir sind sehr dankbar für die umfassende Unterstützung durch unsere Aktionäre, die eine maximale Transaktionssicherheit der Kapitalerhöhung gewährleistet. In Kombination mit dem Portfolioverkauf erwarten wir nach Abzug der Transaktionskosten einen Barmittelzufluss von ca. 235 Mio. Euro. Damit haben wir unsere strategische Position und den bilanziellen Handlungsrahmen signifikant verbessern können. Zudem reflektieren beide Transaktionen die konsequente Weiterentwicklung des Kapitalmarktzugangs, den die Peach Property Group in den vergangenen Monaten erreichen konnte."
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Foto: © Peach Property Group AG
Peach Property Group AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten
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