Der Gemeinsame Vertreter hat die Gesellschaft am Samstagabend, den 9. Juli 2022, darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Anleihegläubiger den Gemeinsamen Vertreter darüber informiert hat, dass die Gesellschaft eine Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen – konkret die rechtzeitige Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 – verletzt. Damit hat am 9. Juli 2022 eine 30-tägige Frist zur Heilung dieser Pflichtverletzung begonnen. Sofern diese Frist fruchtlos abläuft, sind die Anleihegläubiger anschließend zur Kündigung der Anleihe berechtigt.
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Foto: © SINGULUS TECHNOLOGIES AG
SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Verletzung einer Pflicht aus den Schuldverschreibungsbedingungen
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