Im Zuge der Erstellung ihres Konzernabschlusses zum Geschäftsjahr 2020 geht die TERRAGON AG auf Basis der derzeit vorliegenden, noch ungeprüften Konzernzahlen davon aus, dass die in den Anleihebedingungen der TERRAGON Unternehmensanleihe 2019/2024 (ISIN DE000A2GSWY7, WKN A2GSWY) festgelegte Erhöhung des Konzern-Eigenkapitals auf mehr als 12 Mio. Euro zum 31. Dezember 2020 - trotz Verbesserung dieser Kennzahl im zweiten Halbjahr 2020 - voraussichtlich nicht erreicht werden wird.
Die Anleihebedingungen enthalten folgende Formulierung:
Erhöhung des Zinssatzes – vorbehaltlich gewisser in den Anleihebedingungen enthaltener Ausnahmen – um 0,5 Prozentpunkte, sofern die Emittentin zum 31. Dezember 2019 nicht ein Konzern-Eigenkapital von mehr als 8,0 Mio. Euro, zum 31. Dezember 2020 nicht ein Konzern-Eigenkapital von mehr als 12,0 Mio. Euro, zum 31. Dezember 2021 nicht ein Konzern-Eigenkapital von mehr als 18,0 Mio. Euro; und ab dem 31. Dezember 2022 nicht ein Konzern-Eigenkapital von mehr als 30,0 Mio. Euro vorhält (die Emittentin hat sich verpflichtet, künftig Konzernabschlüsse aufzustellen).
www.fixed-income.org
Foto: © TERRAGON
![](/fileadmin/_processed_/c/c/csm_Multitude_Antti_Kumpulainen_s_d94bd58f18.jpg)