Großbritannien hat sich entschieden, die EU zu verlassen. Nach Einreichung des offiziellen Austrittsgesuchs hat die Regierung Großbritanniens nach diesem Auslösen des Artikels 50 des Lissabon Vertrages zwei Jahre Zeit mit der EU Austrittsverhandlungen zu führen.
Dazu äußerst sich Andrew Flowers, Gründer und Vorstandsvorsitzender der Enterprise Holdings Limited, wie folgt: „Es ist aus heutiger Sicht unmöglich vorauszusehen welche Bedingungen ausgehandelt werden bzw. werden können, insbesondere ob zwischen der EU und Großbritannien eine EU-ähnliche Vereinbarung erzielt werden könnte, die Großbritannien (einschließlich Gibraltar) den uneingeschränkten Zugang zum gemeinsamen Markt ermöglicht. Unter Umständen erzwingen Schottland und auch Gibraltar den Verbleib in der EU. In beiden Gebieten hat sich die Bevölkerung mehrheitlich für die EU ausgesprochen. Es sollte zudem nicht vergessen werden, dass Großbritannien der größte Nettoimporteur für Waren aus der EU ist. Ein mögliches Verhandlungsergebnis mit negativen Effekten für Großbritannien wirkt damit auch auf die EU Länder, die Waren nach Großbritannien liefern, wie z.B. die deutschen Kfz-Hersteller. Trotz der Kommentare ist davon auszugehen, dass ein vernünftiger Vertrag ausgehandelt wird, der Großbritannien den Zugang zum gemeinsamen Markt ermöglicht.
Unsere Konzerntochter Enterprise Insurance Company PLC ist eine operative Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Gibraltar und könnte durch einen EU Austritt Großbritanniens die Lizenz verlieren, europaweit ihr Versicherungsgeschäft zu betreiben. Eine der Optionen, die wir untersuchen, ist der Umzug der Gesellschaft in ein EU Land. Dazu müssen aus heutiger Sicht keine übereilten Entscheidungen getroffen werden, da betroffene Unternehmen die zweijährige Übergangszeit für sich nutzen können, solange die Austrittsverhandlungen nicht vor diesem Zeitraum abgeschlossen werden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Enterprise Holdings Gruppe zurzeit weniger als 30 Prozent ihrer Umsätze durch Nutzung der Versicherungslizenz außerhalb Großbritanniens erzielt. Sollte Großbritannien innerhalb der kommenden zwei Jahre nicht einen EU-ähnlichen Status erhalten, verlagern wir das Versicherungsgeschäft einfach in eine Gesellschaft innerhalb der EU. Aktuell sehen wir wenig bis keine Auswirkungen des Brexit auf unser Geschäft. Sobald Klarheit über die Austrittsmodalitäten herrscht, werden wir dazu erneut Stellung nehmen.
Im April 2015 haben wir nahestehende Unternehmen und versicherungsnahe Dienstleistungen unter dem Dach der Konzernholding eingebracht, wodurch sich aufgrund der übernommenen Vermögenswerte das Konzerneigenkapital um ca. 20 Millionen Britische Pfund erhöhte. Das hat die wirtschaftliche Position der Anleihegläubiger wesentlich gestärkt. Und zudem sind die neu hinzugekommenen Konzerngesellschaften (z.B. Versicherungsbroker, Underwriting, Rückversicherung, Schadenfallbearbeitung) dem Konzern ohne Kaufpreiszahlung zugeflossen, da die bisherigen Gesellschafter ihre unternehmerischen Aktivitäten von außerhalb der Gruppe in der Enterprise Holdings Gruppe konzentriert haben. Zur Verdeutlichung: es gab keine Zahlungen an die Gesellschafter. Die Transaktionen dienten dazu, die Position der Anleihegläubiger zu verbessern und letztendlich die Ergebnisse und Cashflows des Konzerns zu steigern.
Die operative Versicherungsgesellschaft ist vollständig EU reguliert und unterliegt der ständigen Überwachung durch die Finanzaufsichtsbehörde Financial Services Authority (FSA). Dies ist ein wesentliches Qualitätskriterium, das die Anleihen der Enterprise Holdings positiv von anderen Emittenten im Markt für Anleihen von Small- und Midcap Unternehmen unterscheidet.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Mittelzuflüsse aus den begebenen Anleihen hauptsächlich zur Finanzierung der Versicherungsaktivitäten verwendet wurden. Das bedeutet, es gibt keine Transformation der Vermögenswerte, wie das üblicherweise der Fall ist. Wir nehmen das Geld aus den Anleihen und investieren es in unserer Versicherung gemäß den geltenden Bestimmungen für Versicherungsunternehmen und den Solvency II Regularien. Damit bleiben die liquiden Mittel auch weiterhin als liquide Mittel in der Bilanz, was uns große Flexibilität gibt.
Wir informieren die Marktteilnehmer regelmäßig und sind vermutlich der einzige Anleiheemittent, der mehr als die Anleihezinsen auf ein separates Sonderkonto einzahlt und dies monatlich veröffentlicht. Wir stehen den Fragen unserer Investoren jederzeit offen gegenüber und beantworten diese unmittelbar und ausführlich.
Im Moment wird unser Jahresabschluss 2015/16 für das Geschäftsjahr zum 31.03.2016 geprüft. Alle neu konsolidierten Tochtergesellschaften tragen positiv zum Konzernergebnis bei. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses ist bis zum 30. September 2016 geplant.“
www.fixed-income.org
![](/fileadmin/_processed_/4/c/csm_UBP_Lok_Michael_2024_s_51b2afee8e.jpeg)