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KTG Energie AG sieht sich nicht unmittelbar von aktueller Zahlungsverzögerung der KTG Agrar SE betroffen

Keine Haftung für Verbindlichkeiten der KTG Agrar SE

Der Vorstand der KTG Energie AG (WKN A0HNG5; ISIN DE000A0HNG53) weist aufgrund zahlreicher Nachfragen von Aktionären und Anleihegläubigern darauf hin, dass das Unternehmen von der aktuellen Diskussion um die Refinanzierung der KTG Agrar SE nicht unmittelbar betroffen ist; insbesondere haftet die KTG Energie AG nicht für Verbindlichkeiten der KTG Agrar SE. "Die KTG Agrar SE hält derzeit als Großaktionär über 50 Prozent der Anteile an der KTG Energie AG und liefert uns unverändert zuverlässig zu fix vereinbarten Konditionen die Substrate für unsere Biogasanlagen", so Dr. Thomas Berger, Vorstandsvorsitzender der KTG Energie AG. Es gebe auch keinen vernünftigen Grund, dies zu ändern. Seit dem 31.10.2015, dem letzten Tag des Geschäftsjahres 2014/2015 habe die KTG Energie AG zudem die Verbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft weiter reduziert. "Zudem könnten die Verbindlichkeiten gemäß des mit der KTG Agrar SE abgeschlossenen Darlehensvertrages nicht unmittelbar fällig gestellt werden", betont Berger. Er sehe das Potential, die bis September 2018 laufende Anleihe (WKN: A1ML25 / ISIN: DE000A1ML257) mit einem Volumen von 50 Mio. Euro spätestens 2017 vollständig durch eine zinsgünstigere Refinanzierung abzulösen. Berger: "Auf Basis des aktuellen Anlagenportfolios haben wir für das aktuelle Jahr bereits einen Umsatz von über 90 Mio. EUR und ein EBITDA von bis zu 28 Mio. Euro gesichert."

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