Der Vorstand der Biofrontera AG hat am 31.10.2016 bekannt gegeben, dass das Grundkapital der gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 5.012.950 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 erhöht werden soll. Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 6 : 1 zum Bezugspreis von EUR 3,00 je Neuer Aktie gewährt. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt.
Der Vorstand hat ferner am 31.10.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe von bis zu Stück 49.990 nachrangiger Wandel-Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100 und in einem Gesamt-Nennbetrag von bis zu EUR 4.999.000 beschlossen. Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 607 : 1 zum Bezugspreis von EUR 100,00 je Teilschuldverschreibung gewährt.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR vom 31.10.2016 verwiesen, die um 22:29 Uhr (UTC) veröffentlicht wurde.
Die Gesellschaft hat inzwischen nach eigenen Angaben bindende Zusagen von Investoren erhalten, nach denen diese sich verpflichtet haben, Neue Aktien und/oder Teilschuldverschreibungen nach Maßgabe der mitgeteilten Konditionen in einem Umfang von EUR 14,8 Mio. zu erwerben.
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