Die Deutsche Bank AG kündigt an, Wertpapiere zu emittieren, die als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (Additional Tier 1 (AT1) – Kapitalinstrumente) anerkannt werden.
Die Emission mit einem ersten Kündigungstermin am 30. Oktober 2030 soll Benchmark-Volumen haben. Sie dient dazu, die Tier 1-Verschuldungsquote sowie die Solvabilitätsanforderungen der Säulen 1 und 2 der Deutschen Bank zu unterstützen.
Die Wertpapiere werden auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung aus dem Jahr 2022 unter Ausschluss des Bezugsrechts emittiert. Die Stückelung der Wertpapiere wird 200.000 Euro betragen. Die Deutsche Bank AG wird alleinige Konsortialführerin bei der Platzierung sein.
Die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere der Deutschen Bank AG (ISIN DE0005140008, WKN 514000) sind nicht in den USA nach dem Securities Act von 1933 registriert. Sie werden nur gemäß „Regulation S“ des US-Securities Act ausgegeben und dürfen ohne Registrierung nach dem Securities Act bzw. dem Vorliegen einer Ausnahme von der Registrierungsverpflichtung in den USA nicht angeboten, verkauft oder geliefert werden.
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