Die SeniVita Social Estate AG (SSE) hat beschlossen, die Frist zur Zeichnung der beiden neuen Anleihen bis zum 12. Februar 2020 zu verlängern. Der entsprechende Nachtrag zum öffentlichen Angebot der Schuldverschreibung 2019/2023 (7 Prozent jährliche Verzinsung) sowie der Schuldverschreibung 2019/2024 (9 Prozent jährliche Verzinsung) soll heute von der zuständigen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg gebilligt werden.
Ebenso wird das freiwillige Umtauschangebot an die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen 2015/2020 bis zum 7. Februar 2020 verlängert.
Der entsprechende Nachtrag zum Wertpapierprospekt wird im Internet unter www.senivita-social-estate.de/anleihe.html sowie auf der Webseite der Luxemburger Wertpapierbörse (www.bourse.lu) veröffentlicht.
Die bereits abgegebenen Kauf- und Umtauschangebote bleiben grundsätzlich gültig. Alle Investoren, die während der Gültigkeitsdauer des Prospekts das Umtauschangebot der Gesellschaft annehmen oder im Rahmen der Barzeichnung Angebote zur Zeichnung von Schuldverschreibungen abgeben, können aufgrund der Regelung des Nachtrags zum Prospekt ihre Annahme des Umtauschangebots bzw. ihre Angebote auf Zeichnung von Schuldverschreibungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 7. Februar bzw. 12. Februar 2020 teilweise oder vollständig zurückziehen. Statt eines Widerrufs besteht auch die Möglichkeit, neue Kaufangebote abzugeben.
Hintergrund dieses Beschlusses ist, dass mit einem aktuellen Umtausch- und Zeichnungsvolumen von 17,3 Mio. Euro das angestrebte Gesamtvolumen der Anleiheemission (insgesamt 30 Mio. Euro) bislang nicht ausgeschöpft wurde und damit die mit der Platzierung verbundenen Finanzierungsziele nicht erreicht werden können. Parallel zur Verlängerung des Zeichnungszeitraums wollen Vorstand und Aufsichtsrat daher die Zeit nutzen, um zusammen mit den Gesellschaftern der SSE weitere bzw. ergänzende Optionen zu prüfen und bis Ende Januar diesbezüglich eine Entscheidung zu veröffentlichen. Auf dieser Basis können Investoren in den Anleihen dann final ihre Entscheidung treffen.
Die Gesellschaft behält sich weiterhin das Recht vor, Zeichnungen zu kürzen oder zurückzuweisen, sollten die besicherte Anleihe 2019/2023 bzw. die unbesicherte Anleihe 2019/2024 nicht in einem für die Umsetzung des im Wertpapierprospekt dargestellten Finanzierungskonzepts ausreichenden Volumen gezeichnet werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden entsprechend dem Nachtrag zum Wertpapierprospekt über die Annahme oder Zurückweisung der Kauf- und Umtauschangebote entscheiden.
Für Erläuterungen dazu steht der Vorstand der SSE AG im Rahmen eines Investoren-Calls am Freitag, 15. November 2019, ab 11 Uhr zur Verfügung. Die Einwahldaten dazu erhalten Interessenten auf Anfrage unter info@senivita.de.
https://www.fixed-income.org/
(Foto: © SeniVita)
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