Die Delivery Hero SE (WKN A2E4K4, ISIN DE000A2E4K43) möchte ihre ausstehenden Wandelschuldverschreibungen, die 2025 fällig werden (WKN A3H2WP, ISIN DE000A3H2WP2), ihre ausstehenden Wandelanleihen, die 2026 fällig werden (WKN A3MP42, ISIN DE000A3MP429), und ihre ausstehenden Wandelanleihen, die 2027 fällig werden (WKN A254Y9, ISIN DE000A254Y92), zu einem Gesamtnennbetrag von ungefähr 1,0 Mrd. Euro (Zielbetrag) zurückzukaufen.
Vorstand und Aufsichtsrat von Delivery Hero haben beschlossen, dass diese Rückkäufe im Wege von öffentlichen Rückkaufangeboten für Wandelschuldverschreibungen durchgeführt würden, bei denen die derzeitigen Wandelschuldverschreibungsinhaber aufgefordert würden, Angebote zum Verkauf der Wandelschuldverschreibungen abzugeben. Die Rückkäufe würden aus den Erlösen des Talabat-Börsengangs finanziert werden und die Kapitalstruktur des Unternehmens weiter optimieren.
Die ausstehenden Nennbeträge belaufen sich zum heutigen Tag auf: (I) 48,1 Mio. Euro für die Wandelschuldverschreibungen 2025, (II) 593,5 Mio. Euro für die Wandelschuldverschreibungen 2026 und (III) 875 Mio. Euro für die Wandelschuldverschreibungen 2027.
Die Gesellschaft beabsichtigt, (I) die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen 2025 aufzufordern, alle Wandelschuldverschreibungen 2025 zum Kauf gegen Barzahlung anzudienen, (ii) die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen 2026 aufzufordern, alle Wandelschuldverschreibungen 2026 zum Kauf gegen Barzahlung anzudienen, und (iii) die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen 2027 aufzufordern, Wandelschuldverschreibungen 2027 zum Kauf gegen Barzahlung anzudienen bis zu einem Nennwert von EUR 350 Millionen, wobei die Entscheidung über die Annahme eines Verkaufsangebots im alleinigen und uneingeschränkten Ermessen der Gesellschaft liegt.
Die Gesellschaft würde auf die gekauften Wandelanleihen aufgelaufenen Zinsen ab und einschließlich des Zinszahlungstags vor dem jeweiligen Abwicklungstag für die jeweilige Wandelschuldverschreibung bis zu diesem Abwicklungstag (ausschließlich) zahlen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben nicht über die Angebotspreise für die Convertible Bonds, Beginn und Ende des Angebotszeitraums oder Abwicklungstermine für den Rückkauf der Wandelschuldverschreibungen innerhalb des ersten Quartals 2025 entschieden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, nach ihrem alleinigen und uneingeschränkten Ermessen weniger oder mehr als den Zielbetrag zu kaufen.
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