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VEDES: Freiwilliges öffentliches Rückerwerbsangebot für Anleihe 2017/2022 zu 101% endet heute

2. Gläubigerversammlung am 29. September 2021 zum Zweck der Zustimmung zur Prolongation

Die VEDES AG lädt alle Anleihegläubiger zur 2. Gläubigerversammlung am 29. September 2021 in Nürnberg ein. Die Beschlussvorschläge umfassen - wie bereits im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung vom Juli 2021 - eine Verlängerung der Anleihe 2017/2022 zu einem Zinssatz von 3,50% p.a. und sonst gleichen Anleihebedingungen, insbesondere unter Beibehaltung der Sicherheit, bis zum 17. November 2026 sowie die Anpassung der vorzeitigen Rückzahlung nach Wahl der VEDES. Diese Maßnahmen dienen dazu, die aufschiebenden Bedingungen der am 6. Juli 2021 vereinbarten stillen Beteiligung der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH an der VEDES AG in Höhe von insgesamt 5 Mio. Euro zu erfüllen.

"Wir bitten sämtliche Anleihegläubiger, ihr Stimmrecht entweder persönlich oder durch eine entsprechende Vollmacht auszuüben und mit ihrer Zustimmung die optimalen Voraussetzungen für unser weiteres Wachstum zu schaffen. Vor allem auf die sehr große Zahl der Privatanleger kommt es an: Jede Stimme ist wichtig und zählt, damit wir die Erfolgsgeschichte der VEDES gemeinsam fortsetzen können", erklärt Dr. Thomas Märtz, Vorstandsvorsitzender der VEDES AG. "Wir möchten unseren Anlegern auch weiterhin die Möglichkeit geben, in der VEDES investiert zu bleiben. Deshalb bieten wir Ihnen eine Verlängerung der Anleihelaufzeit bis 2026 zu einem Kupon von 3,50% p.a. sowie die Beibehaltung der aktuellen Besicherung in gleicher Höhe trotz des geplanten, um 50% reduzierten Anleihevolumens an - gleichbedeutend mit einer deutlich verbesserten Risikoabsicherung. Wir sind überzeugt, unseren Anlegern im aktuellen Negativzinsumfeld damit ein weiterhin attraktives Investment zu ermöglichen."

Zur geplanten Reduzierung des Anleihevolumens wird die VEDES AG ihren Anleihegläubigern vom 3. September 2021 bis zum 20. September 2021 ein freiwilliges öffentliches Rückerwerbsangebot zu 101% des Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen unterbreiten. Das Angebot ist auf 12,5 Mio. Euro begrenzt, was 50% des ausstehenden Gesamtvolumens der Anleihe 2017/2022 entspricht. Das Angebot und die mit der Annahme des Angebots zustande kommenden Verträge stehen außerdem unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 29. September 2021 stattfindende 2. Gläubigerversammlung der vorgeschlagenen Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 17. November 2026 zustimmt und die VEDES diesem Beschluss ebenfalls zustimmt. Die Übertragung der in das Rückerwerbsangebot eingereichten Schuldverschreibungen erfolgt nach Abschluss der Annahmefrist zunächst auf ein Depot eines von der VEDES für die andienenden Schuldverschreibungsinhaber bestellten Treuhänders, der die eingereichten Schuldverschreibungen bis zum Eintritt bzw. bis zum Nichteintritt der aufschiebenden Bedingung für die andienenden Schuldverschreibungsinhaber halten wird. Die andienenden Schuldverschreibungsinhaber haben die Möglichkeit, ihre Stimmen in der Gläubigerversammlung durch den Treuhänder als Bevollmächtigten nach Weisung vertreten zu lassen. Nähere Einzelheiten erhalten die Anleihegläubiger von ihrer Depotbank.

Sollte das Rückerwerbsangebot nicht vollumfänglich angenommen werden, behält sich das Unternehmen für den Restbetrag eine entsprechende vorzeitige Teilkündigung vor.

Die Einladung zur 2. Gläubigerversammlung sowie das Rückerwerbsangebot werden am 2. September 2021 im Bundesanzeiger und auf der Unternehmenswebsite www.vedes-gruppe.de im Bereich "Investor Relations" in der Rubrik "2. Gläubigerversammlung" bzw. "Rückerwerbsangebot" veröffentlicht werden.

www.fixed-income.org
Foto:
© VEDES


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