Die Vonovia SE hat sich am 1. August 2021 mit der Deutsche Wohnen in einer auf dem bisherigen Business Combination Agreement aufsetzenden Vereinbarung darauf geeinigt, den Aktionären der Deutsche Wohnen SE erneut ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Deutsche Wohnen SE mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Deutsche Wohnen SE von 1,00 Euro je Aktie (ISIN: DE000A0HN5C6) (Deutsche Wohnen-Aktien) gegen Zahlung einer erhöhten Geldleistung in Höhe von 53 Euro je Deutsche Wohnen-Aktie in bar zu machen, sofern und sobald dies unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig ist.
Ein erneutes öffentliches Übernahmeangebot sowie die Veröffentlichung einer Entscheidung zur Abgabe eines solchen Angebots durch die Bieterin ist vor Ablauf eines Jahres nach Ende der Annahmefrist des ersten Übernahmeangebots nur mit Zustimmung der Zielgesellschaft und Befreiung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von dieser Sperrfrist zulässig. Die Deutsche Wohnen SE hat diese Zustimmung im Rahmen des neuen Business Combination Agreement erklärt und Vonovia wird nunmehr unverzüglich einen Antrag auf Erteilung der Befreiung durch die BaFin stellen. Die Entscheidung, ob die Sperrfrist aufgehoben wird, liegt im Ermessen der BaFin und wird im Laufe der kommenden Woche erwartet.
Die Parteien haben vereinbart, dass das neue Übernahmeangebot eine Mindestannahmeschwelle von 50 % vorsehen und im Übrigen im Wesentlichen dieselben Bedingungen haben soll, wie das Übernahmeangebot vom 23. Juni 2021.
Zusammen mit Kaufverträgen über Deutsche Wohnen Aktien, die zeitnah vollzogen werden sollen (einschließlich des bereits vereinbarten Erwerbs von 3,53% eigener Aktien von der Deutsche Wohnen), hält Vonovia bereits 29,99% an der Deutsche Wohnen.
Vonovia und Deutsche Wohnen haben im Business Combination Agreement vereinbart, bei Erfolg des Übernahmeangebots für drei Jahre keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
Bereits im Mai hatte Vonovia eine Gesamtgegenleistung je Deutsche Wohnen-Aktie von 53,03 Euro bestehend aus einem Angebotspreis von 52 Euro in bar und der Dividende der Deutsche Wohnen SE für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1,03 Euro pro Aktie geboten. Die Übernahme scheiterte jedoch.
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Foto: © Vonovia
Vonovia SE schließt Vereinbarung mit Deutsche Wohnen SE über Abgabe eines erneuten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zu 53 Euro je Aktie, vorbehaltlich BaFin-Zustimmung
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