Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 24. März 2010, einen Gesetzentwurf zur dritten Novelle des Pfandbriefgesetzes verabschiedet.
Die Novelle zielt darauf ab, die Rechtsposition des Sachverwalters zu stärken. So wird die KWG-Bankerlaubnis für die dem Sachverwalter unterstehenden Teile einer insolventen Pfandbriefbank aufrechterhalten. Diese Teilbereiche der Bank, d.h. die Deckungsmassen und entsprechende Verbindlichkeiten, die nicht am Insolvenzverfahren der Pfandbriefbank teilnehmen, werden künftig „Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit“ genannt. Daneben werden weitere Konkretisierungen vorgenommen, um die pünktliche Bedienung der Pfandbriefe sicherzustellen.
„Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung zur Novellierung des Pfandbriefgesetzes. Die Novelle beinhaltet rechtliche Klarstellungen, die entscheidend für die langfristige Sicherung der Benchmark-Funktion von Pfandbriefen sind“, so Henning Rasche, Präsident des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken.
Rasche bekräftigt: „Mit der zweiten substantiellen Novelle des Pfandbriefgesetzes nur ein Jahr nach der ersten im März 2009 werden bedeutende Weichenstellungen vorgenommen, um den Refinanzierungsvorteil der Pfandbriefe nachhaltig zu festigen.“
Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Novelle des Pfandbriefgesetzes
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