Kurz vor Weihnachten 2024 trat der European Green Bond Standard (EuGBS) in Kraft. Dieser „Goldstandard“ für nachhaltige Anleihen soll Greenwashing bekämpfen, Transparenz und Rechenschaftspflichten verbessern und die Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie gewährleisten. Was er für die Anlageklasse Green Bonds bedeutet, fasst Rentenfondsmanager Ronald Van Steenweghen von DPAM zusammen:
Der Markt hat den neuen Standard schnell angenommen: Der italienische Energieversorger A2A will mit einer €500 Mio.-Anleihe Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, Netzinfrastruktur, Energieeffizienz und Abfallwirtschaft finanzieren. Der französische Staatsbetrieb Île-de-France Mobilités begab einen European Green Bond im Wert von 1 Mrd. Euro, um eines der größten Verkehrsnetze der Welt zu modernisieren und zu dekarbonisieren.
Ist das der Beginn einer Welle von europäischen grünen Anleihen?
Abwarten. Die starke Anlegernachfrage und potenzielle Preisvorteile können die Kosten der anspruchsvolleren Berichterstattung ausgleichen. Außerdem könnte der Standard die Harmonisierung bei der Offenlegung und Berichterstattung vorantreiben und damit Anlegern einen besseren Einblick in die Umweltauswirkungen von Anleihen gewähren. Standardisierte Daten könnten die Auswirkungen verschiedener Emittenten besser vergleich- und bewertbar machen. Mehr Transparenz und Verantwortlichkeit sowie hochwertigere Bewertungen von Zweitgutachtern würden das Marktvertrauen in grüne Anleihen stärken.
Erhebliche Unsicherheiten bestehen jedoch weiterhin. Sowohl A2A als auch Île-de-France Mobilités hatten bereits grüne Anleihen begeben und ihre Anpassung an den EuGBS frühzeitig signalisiert. Der eigentliche Test wird kommen, wenn Emittenten beginnen, die Flexibilität von 15% für Aktivitäten zu nutzen, die nicht von der EU-Taxonomie abgedeckt werden. Ob die Anleger dann begeistert zugreifen, bleibt abzuwarten.
Versorgungs- und Mobilitätsunternehmen eignen sich besonders gut für eine vollständige Anpassung an die EU-Taxonomie. Die Bekämpfung des Klimawandels erfordert jedoch in allen Sektoren erhebliche Investitionen. Unternehmen mit hohen Emissionen, die sich ernsthaft um Transition bemühen, können – mit Anstrengung – einen Beitrag zu den Zielen der Taxonomie leisten. Viele Emittenten haben jedoch immer noch Schwierigkeiten, an genaue Daten heranzukommen, um die Einhaltung der obligatorischen Do No Significant Harm- und Minimum Social Safeguards-Anforderungen zu gewährleisten.
Der Lackmustest wird kommen, wenn Emittenten mit weniger offensichtlicher Ausrichtung den Markt erschließen. Die Anleger werden nicht bereit sein, einen erheblichen Aufschlag für europäische grüne Anleihen im Vergleich zu den weiter verbreiteten und gut etablierten ICMA-konformen grünen Anleihen zu zahlen.
Ein Gewinn für die Transition-Finanzierung
Hoffnung macht die jüngste Entscheidung der europäischen Wertpapieraufsicht (ESMA), dass European Green Bonds nicht unter die Ausschlusskriterien der Paris-Aligned Benchmark (PAB) fallen. Die ESMA hat zudem bestätigt, dass „grüne“ Fonds weiterhin in grüne Anleihen außerhalb des EU-Rechtsrahmens investieren können. Dies ist begrüßenswert. Das langwierige regulatorische Gerangel hat jedoch gezeigt, wie schwierig es ist, ein Gleichgewicht zwischen der Aufsicht und den Bedürfnissen der Marktteilnehmer herzustellen. Die Entscheidung der ESMA schafft hier Klarheit für Anleger und Emittenten. Der Fokus kann sich jetzt wieder auf das Wesentliche richten: die Beschleunigung einer CO2-armen Wirtschaft finanzieren und sinnvolle Klimaschutzmaßnahmen fördern.
www.green-bonds.com – Die Green Bond-Plattform.
European Green Bond Standard: Starten grüne Anleihen jetzt durch?
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