Auf Grundlage von Zeugenaussagen aus Wettbewerberkreisen hat die Staatsanwaltschaft Schwerin im Februar 2012 ein Ermittlungsverfahren gegen den German Pellets-Geschäftsführer eingeleitet. Die Ermittlungen richten sich nicht gegen weitere Beteiligte des Unternehmens.
German Pellets vermutet, dass das Ziel der von Mitbewerbern initiierten Kampagne der Wettbewerb um Marktanteile im Pelletmarkt sowie die Sicherung von Rohstoffressourcen ist. Die Zeugen beziehen sich teilweise auf Aussagen Dritter, wie Monteure oder Kraftfahrer.
Es handelt sich hierbei nicht um die erste Anzeige gegen German Pellets aus Wettbewerbskreisen. 2010 war dem Unternehmen vorgeworfen worden, unzulässige Rohstoffe (Altholz) zur Herstellung von Pellets im Werk Ettenheim zu verwenden. Das Ermittlungsverfahren ist mittlerweile eingestellt.
Die jetzt laufende Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Schwerin stammt nach Kenntnis der German Pellets aus demselben Wettbewerberkreis, wie die im April 2010 erfolgte Anzeige bezüglich Altholznutzung bei der Staatsanwaltschaft in Freiburg.
German Pellets ist allen Vorwürfen schriftsätzlich entgegengetreten. In diesem Schriftsatz wurde durch den beauftragten Fachanwalt für Strafrecht konkret und unter Beifügung von Beweismitteln dargelegt, dass die Vorwürfe insgesamt unzutreffend sind.
Zum Vorwurf, öffentliche Fördermittel in Teilen zu Unrecht beansprucht zu haben, teilt das Unternehmen Folgendes mit:
Die Verlagerung von zwei Teilanlagen vom Standort Wismar (Fördergebiet) nach Ettenheim bzw. Herbrechtingen (Nicht-Fördergebiet) wurde der zuständigen Finanzbehörde am 28. September 2009 ordnungsgemäß angezeigt. Darüber hinaus kann German Pellets belegen, dass der vormals zurecht erhaltene Subventionsbetrag in Höhe von 151.189,75 Euro ebenfalls ordnungsgemäß zurückgezahlt wurde. Nach einer Sonderprüfung, durch die zuständigen Behörden wurden am 12. Juli 2012, d.h. einige Monate nach Beginn des Ermittlungsverfahrens, Fördermittel in Form von Zulagen für die Jahre 2007/08/09 ausgezahlt.
Ein weiterer Ermittlungsschwerpunkt bezieht sich auf die Abwicklung des Großbrandes im Werk Wismar im Oktober 2009. Der Vorwurf lautet hier, falsche Angaben gemacht zu haben, um höhere Versicherungsleistungen zu erhalten. Der Millionenschaden zwang zu einem sechsmonatigen Betriebsstillstand. Der Brandschaden wurde von drei unabhängigen, von der Versicherung bestellten Gutachtern bearbeitet und von Mitarbeitern der Versicherung über mehrere Monate eng begleitet. Die Versicherung selbst sieht keine Anhaltspunkte für ein unrechtmäßiges Vorgehen und hat keine Ansprüche gegenüber German Pellets geltend gemacht. Dies ist dokumentiert in einem Schreiben vom 3. Juli 2012. Das Unternehmen ist bis heute Versicherungsnehmer der Versicherung, welche den Schaden abgewickelt hat.
Zum Vorwurf der unrichtigen Darstellung von Bilanzen teilt das Unternehmen mit, dass die in die Bilanz eingestellten Zahlen detailliert vom Wirtschaftsprüfer überprüft und testiert wurden.
Ferner haben Betriebsprüfungen der Finanzbehörden bis einschließlich 2009 stattgefunden, welche die Jahresabschlüsse und die steuerliche Bemessung abschließend festgestellt haben.
Die das Unternehmen seit Jahren begleitenden Hausbanken selbst sehen ebenfalls keine Veranlassung, die in den Bilanzen dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse in Frage zu stellen.
German Pellets hat keine Erklärung dafür, warum das bereits seit Sommer 2012 den Medien bekannte Thema gerade jetzt wieder aufgenommen wurde. Aus Sicht von German Pellets gibt es keinerlei wirtschaftliche Begründung oder materielle Veränderungen im Unternehmen für die am vergangenen Freitag eingetretene Kursentwicklung bei den beiden im Bondm notierten Anleihen.
In der rund eineinhalbjährigen Ermittlungsarbeit sind nach der, auf der Auswertung der bisherigen Ermittlungsakte beruhenden Einschätzung des betreuenden Fachanwalts Verdachtsmomente nicht erhärtet worden. Dies führt zu der Überzeugung, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt werden wird.
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German Pellets äußert sich zu Berichten über ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren
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