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MIFA: Anleihegläubiger sollen auf Kündigungsrechte verzichten, obwohl noch keine verlässlichen Zahlen vorliegen

 

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage erarbeitet die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG derzeit ein Konzept zur Sanierung der des Unternehmens. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt MIFA, zeitnah für die Anleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1E8W96) eine Abstimmung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger durchzuführen. MIFA möchte zudem eine Stundung der am 12. August 2014 fälligen Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten jeweils bis zum 31. Oktober 2014


Die Abstimmung der Anleihegläubiger wird als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt. Der Abstimmungszeitraum beginnt am Dienstag, den 10. Juni 2014, um 0:00 Uhr und endet am Freitag, den 13. Juni 2014, um 8:00 Uhr (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/).

Die Durchführung der Abstimmung ohne Versammlung zum jetzigen Zeitpunkt, an dem noch keine verlässlichen Zahlen und kein Sanierungsgutachten (nach IDW S6-Stand) vorliegen, erscheint zumindest fragwürdig. Anleger sollten keinesfalls in Unkenntnis der Zahlen auf Kündigungsrechte verzichten.

www.fixed-income.org
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Veranstaltungshinweise:
Unternehmer-Workshop „Anleihen als Finanzierungsalternative für Immobilienunternehmen“
3. Juli 2014, Hotel Jumeirah, Frankfurt
www.bond-conference.com
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