Am 23.07.2014 findet um 11.00 Uhr im Sitzungssaal der Klaus Ehrich GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kyselhäuser Str. 8, 06526 Sangerhausen, die zweite Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe 2013/18 (ISIN: DE000A1X25B5) statt.
Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage erarbeitet MIFA derzeit ein umfassendes Konzept zur finanziellen und zur operativen Sanierung. MIFA legt dabei Wert darauf, dass die Interessen der Anleihegläubiger im Rahmen der Ausarbeitung und der Umsetzung eines Gesamtsanierungskonzepts der MIFA sachgerecht vertreten werden.
Für den Fortbestand des Unternehmens ist es von entscheidender Bedeutung, dass bei der zweiten Anleihegläubigerversammlung die notwendigen Quoren erreicht werden. Das BOND MAGAZINE rät allen Anleihegläubigern daher dringend, ihr Stimmrecht bei der zweiten Gläubigerversammlung am 23.07.2014 wahrzunehmen oder sich vertreten zu lassen. Die Dokumente für die Anmeldung bzw. Erteilung einer Vollmachte sind auf folgender Website zu finden:
http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/
Die Tagesordnung beinhaltet u.a.:
- Die Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe.
- Die Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche, den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten und die entsprechenden Änderungen der Anleihebedingungen
„Bei der Restrukturierung der MIFA kommt den Anleihegläubigern ein besonderes Gewicht zu, die Zukunft des Unternehmens hängt an ihrer Zustimmung zu einem Restrukturierungskonzept. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Anleihegläubiger kompetent und stark vertreten sind", sagt Frank Günther, der designierte Gemeinsame Vertreter. Alle Anleihegläubiger, die sich noch nicht für die Gläubigerversammlung angemeldet haben, können sich unter mifa(at)onesquareadvisors.com registrieren und ihre Interessen vertreten lassen.
Christian Schiffmacher, www.fixed-income.org
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