Der Hemden- und Blusenhersteller ETERNA Mode Holding GmbH hat eine Einigung mit den Schuldscheingläubigern über eine Verlängerung der Laufzeit des im März 2021 fälligen Schuldscheindarlehens mit einem ausstehenden Volumen von 25 Mio. Euro erzielt. Diese sieht eine Verlängerung der Laufzeit bis mindestens zum 3. September 2021 vor. Gleichzeitig strebt ETERNA in diesem Zusammenhang eine Verlängerung der Laufzeit der im März 2022 fälligen Anleihe 2017/2022 mit einem Volumen von 25 Mio. Euro (WKN A2E4XE / ISIN DE000A2E4XE4) bis mindestens 3. Juni 2024 bei unverändertem Zinssatz an. Bei Zustimmung der Anleihegläubiger wird sich die Laufzeit des Schuldscheindarlehens bis zum 10. Juni 2023 verlängern.
Operativ hat ETERNA in den letzten Jahren das Geschäft mit der Modernisierung von Marke und Kollektionen erfolgreich entwickelt und zugleich die Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum geschaffen. So ist es ETERNA gelungen, sechs Jahre in Folge den Umsatz und das operative Ergebnis zu steigern. Im Zeitraum von 2017 bis 2019, also seit Beginn der bestehenden Finanzstruktur, konnte ETERNA das operative Ergebnis mit einem CAGR von rund +5% merklich verbessern. Vor Ausbruch der Pandemie steigerte ETERNA im Geschäftsjahr 2019 den Umsatz auf 106,0 Mio. Euro und gleichzeitig das EBITDA überproportional zum Umsatz um 5,4% auf 13,1 Mio. Euro. Daraus resultierte eine im Branchenvergleich hohe, zweistellige EBITDA-Marge von 12,2%. Im ersten Halbjahr 2020 hingegen verzeichnete ETERNA infolge des Lockdowns eine weiterhin operativ profitable, aber im Vergleich zum Vorjahr negative Umsatz- und Ergebnisentwicklung.
In Folge der COVID-19-Pandemie hat ETERNA eine Vielzahl an Initiativen eingeleitet, um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzumildern. Unter anderem wurden umfangreiche Kosten- und Prozessoptimierungen in allen Unternehmensbereichen eingeleitet und bereits im April die Produktion an den europäischen Standorten frühzeitig auf Mund-Nasen-Masken umgestellt. Dies trägt seither zur teilweisen Kompensation von Umsatzausfällen im stationären Einzelhandel bei.
ETERNA wird die Gläubiger ihrer Anleihe 2017/2022 über den formellen Weg einer Gläubigerversammlung entsprechend zu einer Abstimmung über eine Verlängerung der Laufzeit auffordern. Die Aufforderung zur Abstimmung soll voraussichtlich in KW 44 veröffentlicht werden. Sofern im Rahmen der Abstimmung das notwendige Quorum von 50% nicht erreicht werden sollte, wird ETERNA ggf. zu einer 2. Versammlung einladen.
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Foto: © ETERNA
ETERNA strebt Verlängerung der Anleihe an
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