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FCR Immobilien AG wechselt in den regulierten Markt und führt Kapitalerhöhung durch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Wertpapierprospekt für die Kapitalerhöhung der FCR Immobilien AG gebilligt. Der Vorstand der FCR Immobilien AG (ISIN DE000A1YC913) hatte zuvor mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 beschlossen. Diese besteht aus einem Bezugsangebot für die bestehenden Aktionäre sowie einem zeitgleich durchgeführten öffentlichen Angebot für die nicht bezogenen Aktien sowie einer Privatplatzierung. Die neuen Aktien werden zu einem Preis von 10,80 Euro je Aktie angeboten, die Bezugsfrist läuft vom 30. Oktober 2020 bis zum 13. November 2020. Im Rahmen des Bezugsangebots können die Aktionäre neue Aktien im Verhältnis 7:1 erwerben, dies bedeutet, dass sieben alte Aktien zum Erwerb einer neuen Aktie berechtigen. Ein Überbezug ist möglich, ein börslicher Bezugsrechtshandel erfolgt nicht.

Im Rahmen des öffentlichen Angebots können die Aktien ab 2. November 2020 über die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace der Frankfurter Wertpapierbörse sowie über Direktbanken gezeichnet werden. Die Kaufangebote über DirectPlace müssen sich auf die Interimsgattung beziehen (ISIN DE000A289V52 / WKN A289V5). Das öffentliche Angebot sowie die Privatplatzierung enden am 16. November 2020 (12.00 Uhr).

Angeboten werden bis zu 1.306.629 neue Aktien, die ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt sind. Der Bruttoemissionserlös beläuft sich auf bis zu rund 14,1 Mio. Euro. Der Emissionserlös dient dem Ausbau des Immobilienportfolios. Die FCR Immobilien AG wechselt am 29. Oktober 2020 vom Scale Segment in den regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Notierungsaufnahme der neuen Aktien in den bestehenden Handel ist für den 19. November 2020 vorgesehen.

www.fixed-income.org
Foto:
© FCR Immobilien AG


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