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HanseYachts muss Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG melden

COVID-19-bedingte Neubewertung des Vermögensportfolios der HanseYachts AG führt zu Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert von 13,9 Mio. Euro im Jahresabschluss und zu Abschreibungen auf den Firmenwert von 11,7 Mio. Euro im Konzernabschluss

Sachkapitalerhöhung gegen Einbringung von Forderungen im Nennwert von bis zu ca. 12 Mio. Euro und kompensierende Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital geplant

Der Vorstand der HanseYachts AG hat im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/2020 festgestellt, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Ursächlich hierfür ist eine heute vorgenommene außerordentliche und nicht zahlungswirksame Teilabschreibung auf die Beteiligung unter der die französischen Bootsbauaktivitäten gebündelt sind.

Die vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie durchgeführte Überprüfung der Werthaltigkeit des Vermögensportfolios führt zu einer Wertminderung des in der Bilanz der HanseYachts AG zum 30. Juni 2020 ausgewiesenen Beteiligungsbuchwerts um 13,9 Mio. Euro sowie in der Konzernbilanz zu einer Wertminderung des im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten Firmenwertes (Goodwill) um 11,7 Mio. Euro. Die Wertminderung belastet das Ergebnis im Einzel- und Konzernabschluss, führt aber nicht zu Liquiditätsabflüssen. Gründe hierfür liegen im Wesentlichen darin, dass sich bedingt durch die Corona-Pandemie die ursprünglichen Geschäftserwartungen in die Zukunft verschoben haben und sich der für Zwecke der Bewertung herangezogene Abzinsungsfaktor WACC nach Steuern im Vorjahresvergleich stark erhöht hat. Schließlich konnten die bei der betroffenen Beteiligung eingeleiteten Maßnahmen zur Kostensenkung noch nicht in vollem Umfang umgesetzt werden, weswegen die langfristen Ertragsaussichten leicht negativer eingeschätzt werden als im Vorjahr. Das Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2019/2020 weicht insbesondere auf Grund der Wertminderung signifikant vom Vorjahr ab (Konzernverlust 2019/2020 -15,9 Mio. Euro, Konzernergebnis 2018/2019 + 3,3 Mio. Euro).

Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der HanseYachts AG löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird unverzüglich zur ordentlichen Hauptversammlung einladen. In dieser wird der Vorstand auch den Verlust der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Eine Einladung einschließlich der Tagesordnung wird form- und fristgerecht bekannt gemacht werden.

Zur Heilung des Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals und Stärkung der Eigenkapitalsituation beabsichtigt der Vorstand nach Zustimmung des Aufsichtsrats, eine Sachkapitalerhöhung gegen Einlage von Zahlungsansprüchen aus Darlehen der Aurelius-Gruppe sowie eine kompensierende Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der übrigen Aktionäre jeweils aus dem genehmigten Kapital durchzuführen.

Die Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA und HY Beteiligungs GmbH haben ihre Bereitschaft signalisiert, Darlehensrückzahlungsansprüche gegenüber der HanseYachts AG im Nennwert von bis zu ca. 12 Mio. Euro gegen börsenkursnahe Ausgabe neuer Aktien in die Gesellschaft einzubringen. Mit der Durchführung einer kompensierenden Barkapitalerhöhung, bezüglich derer die Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA und HY Beteiligungs GmbH auf die Ausübung von Bezugsrechten verzichten würden, soll den übrigen Aktionären die Möglichkeit gegeben werden, ebenfalls neue Aktien zu denselben oder günstigeren Konditionen zu zeichnen und ihre Beteiligungsquote aufrecht zu erhalten.

Die Details zu den beabsichtigten Kapitalerhöhungen werden gesondert bekanntgemacht, sobald diese feststehen.

www.fixed-income.org
Foto:
© HanseYachts


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