Der Finanzierungskreis hat dem Antrag der MT-Energie GmbH auf Erteilung eines Waivers der unter dem jeweiligen Kredit- bzw. Avalkreditvertrag bestehenden Kündigungs- und Beendigungsrechte, die auf der Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Mindesteigenkapitalquote von 20% gemäß Konzernabschluss zum 31.12.2013 beruhen, entsprochen.
Banken und Avalgeber haben erklärt, die Vertragsrechte zur Kündigung oder Beendigung der Kreditverträge nicht auszuüben. Die erzielte Einigung steht unter der Bedingung der weiterhin positiven Fortführungsprognose.
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MT-Energie erzielt Einigung mit Banken und Kreditversicherern
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