Die SolarWorld AG wird die Gläubiger ihrer beiden Anleihen für den 5. bzw. 6. August 2013 zu zweiten Gläubigerversammlungen zur jeweils erneuten Beschlussfassung über ihr Restrukturierungskonzept einladen. Erwartungsgemäß konnten die ersten Gläubigerversammlungen der beiden Anleihen der SolarWorld AG, die am 8. bzw. 9. Juli stattfanden, keine Beschlüsse zum vorgeschlagenenen Restrukturierungskonzept der Gesellschaft fassen, weil auf den Versammlungen jeweils weniger als die erforderliche, hohe Mindestpräsenz von 50% des ausstehenden Anleihekapitals vertreten waren. Auf der Gläubigerversammlung 'Restrukturierungskonzept' zur Anleihe 2011/2016 waren 21,93 Prozent vertreten. Die entsprechende Versammlung zur Anleihe 2010/2017 hatte eine Präsenz von 18,18 Prozent.
Gemäß § 15 Abs. 3 des Schuldverschreibungsgesetzes wird die SolarWorld AG deswegen nunmehr die zweiten Gläubigerversammlungen zum Restrukturierungskonzept einberufen. Für die zweiten Gläubigerversammlungen schreibt das Schuldverschreibungsgesetz ein Mindestpräsenzquorum von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen zur Beschlussfassung des Restrukturierungskonzepts vor. Die Beschlüsse bedürfen einer Zustimmungsquote von 75 Prozent.
Gläubiger der beiden Anleihen hatten auf weiteren Gläubigerversammlungen, die ebenfalls am 8. bzw. 9. Juli stattfanden, Herrn Rechtsanwalt Alexander Elsmann (für die Anleihe 2011/2016) und die G&P GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Frank Günther, (für die Anleihe 2010/2017) zu gemeinsamen Vertretern aller Anleihegläubiger mit den gesetzlich vorgesehenen Rechten bestellt.
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Literaturhinweis: BOND YEARBOOK 2012/13 -
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Solarworld - zweite Gläubigerversammlung findet am 05.08. bzw. 06.08. statt
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