Neben Windreich hat auch Solarwatt bislang keinen Halbjahresbericht für das erste Halbjahr 2010 vorgelegt. Gemäß § 38 II 2 des Bondm-Regelwerkes müssen Halbjahresberichte, die die Mindestanforderungen des §37 w Abs. 3 und 4 WpHG erfüllen, innerhalb von 3 Monaten vorliegen – also bis Ende September.
Christoph Hermes, Pressesprecher der Börse Stuttgart, wies auf Anfrage jedoch darauf hin, dass das Bondm-Regelwerk natürlich nur für Zukunft gelte. Da beide Emittenten erst in der zweiten Jahreshälfte in Bondm gestartet sind, könne man das Regelwerk natürlich nicht rückwirkend anwenden. Das Regelwerk gilt ab dem Eintritt in das Börsensegment. In Zukunft müssen die Unternehmen selbstverständlich Halbjahresberichte veröffentlichen, wie Hermes betont.
Die Argumentation der Börse Stuttgart ist zwar nachvollziehbar. Da es kein Research zu den Unternehmen gibt, ist ein Anleger folglich im Oktober oder November 2011 ungleich besser über die „aktuelle“ Unternehmenssituation informiert, als im November 2010.
Zudem ist die Qualität der Unternehmenskommunikation bei den bereits börsennotierten Bondm-Emittenten erheblich höher als bei den nicht börsennotierten wie Windreich und Solarwatt. Aus Sicht der Redaktion müssen bei künftigen Bondm-Emissionen die Credit Spreads bei nicht börsennotierten Unternehmen daher deutlich höher sein, als bei den börsennotierten.
Windreich und Solarwatt haben keinen Halbjahresbericht veröffentlicht
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