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DF Deutsche Forfait AG: Schutzschirmverfahren wird fortgesetzt

Auf der heutigen Gläubigerausschusssitzung der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) haben sich die Mitglieder darauf verständigt, das eingeleitete Schutzschirmfahren fortzuführen.

Die Deutsche Forfait AG befindet sich seit dem 30. September im Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung. Das Schutzschirmverfahren gewährt der Gesellschaft für einen Zeitraum von drei Monaten, geschützt von Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, die Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft. Darüber hinaus kann der Vorstand die begonnene finanzwirtschaftliche Restrukturierung fortführen und somit die Sanierung mit den nun möglichen rechtlichen Mitteln umsetzen. Am heutigen Tag fand die erste Sitzung des im Rahmen des Schutzschirmverfahrens gebildeten vorläufigen Gläubigerausschusses statt. An dieser Gläubigerausschusssitzung nahmen auch der vorläufige Sachwalter der Gesellschaft, Herr Dr. Jörg Nerlich, sowie Vorstand und Berater teil. Der Gläubigerausschuss ist mit der Fortführung des vom Gericht angeordnete Schutzschirmverfahrens bis auf Weiteres einverstanden. Damit wurde die Grundlage für die Fortführung des operativen Geschäftsbetriebs und den erfolgreichen Abschluss der finanzwirtschaftlichen Restrukturierung geschaffen.


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