Am 3. März 2022 hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg über das Vermögen zahlreicher Deutsche Lichtmiete-Gesellschaften Vermögensarreste verhängt und alle Anleger der betroffenen Gesellschaften aufgefordert, sich bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg unter dem Aktenzeichen 11B AR 100359/21 als sogenannte Tatverletzte zu melden und mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie einen Anspruch auf Ersatz geltend machen. Die Erwerber der Partizipationsscheine der Deutsche Lichtmiete wurden zu einer gesonderten Anspruchsanmeldung unter dem Aktenzeichen 11B AR 100641/21 (SH Tatverletzte) aufgefordert.
Hintergrund der Vermögensarreste ist der Verdacht der Staatsanwaltschaft Oldenburg, dass die Beschuldigten in den Prospekten zu folgenden Anleiheemissionen bewusst irreführende Angaben gemacht haben oder haben machen lassen, um auf diese Weise Investorengelder einzuwerben und den wirtschaftlichen Fortbestand der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe sowie ihr eigenes Einkommen aus der Tätigkeit dort zu sichern, während eine Erfüllung der Rückzahlungsverpflichtungen aufgrund der Ertragslage der Unternehmensgruppe nicht zu erwarten war:
Soweit Vermögenswerte bei anderen Gesellschaften als den o.g. Emittentinnen der Anleihen gesichert worden sind, beruhen die Sicherungsmaßnahmen auf der Verschiebung des Erlangten und/oder des Wertes des Erlangten auf diese Gesellschaften.
Dazu finden Sie unter staatsanwaltschaft-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/sonderveroffentlichung_presse/anspruchsanmeldungen-im-ermittlungskomplex-deutsche-lichtmiete-unternehmensgruppe-deutschland-und-lichtmiete-holding-ag-schweiz-209029.html das Formular, welches die Staatsanwaltschaft zur Anmeldung von Ansprüchen zur Verfügung stellt.
Susanne Schmidt-Morsbach, Partnerin bei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin: "Wir empfehlen allen Anlegern, Ihre Forderungen bei der Staatsanwaltschaft fristwahrend anzumelden. Nachdem der Vorstand der Lichtmiete AG überraschend die Eigenanträge auf Eröffnung der Insolvenzverfahren zurückgezogen hatte, ist eine Anmeldung aus unserer Sicht sinnvoll."
Stefan Loipfinger, Analyst aus Rosenheim: "Ich befürchte, dass wir es hier mit P&R 2.0 zu tun haben werden. Es war leider absehbar, dass bei Lichtmiete etwas nicht stimmte."
Wir empfehlen Ihnen als Anleger der Aufforderung der Staatsanwaltschaft zu folgen und das Formular ausgefüllt per E-Mail oder Post der Staatsanwaltschaft bis spätestens 4. April 2022 zukommen zu lassen.
Die Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB bietet betroffenen Anleger eine kostenfreie und unverbindliche Informationsveranstaltung zu diesem Thema an:
Am 16. März 2022 in der Zeit von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr laden wir alle Anleger zu einem Webinar zu Fragen zur Forderungsanmeldung und allen Hintergründen bei der Deutschen Lichtmiete ein. Der Wirtschaftsjournalist Herr Stefan Loipfinger, der schon seit Monaten die Entwicklungen der Deutschen Lichtmiete Gesellschaften verfolgt, informiert Sie über wirtschaftliche Hintergründe und Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin steht Ihnen für Ihre rechtlichen Fragen rund um die Forderungsanmeldung zur Verfügung. Frau Kerstin Kondert vom Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. moderiert die Veranstaltung. Es wird auch die Möglichkeit bestehen, Fragen zu stellen.
Melden Sie sich unverbindlich und kostenlos zum Webinar am 16. März 2022 um 19.00 Uhr an:
https://us02web.zoom.us/webinar/register/WN_7j-pMJ89SHWs9ZPz9NvU7A
Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt auf unter: service(at)aktionsbund.de
www.fixed-income.org
Foto: © pixabay
Einladung zum Webinar: Vermögensarreste durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg bei den Lichtmiete Gesellschaften - Was Sie jetzt tun sollten!
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