Verwildern gerade die Sitten oder bin ich nur zu alt, um mich an neue Zeiten zu gewöhnen? Muss man Schulden zurückzahlen? Sollte man Verträge einhalten? Bei den Mittelstandsanleihen jedenfalls scheint der Grundsatz der Vertragstreue zur Disposition zu stehen.
eno energy hat 2011 eine Anleihe (WKN A1H3V5, ISIN DE000A1H3V53) auf den Markt geworfen: bis zu 25.000.000 Euro, Zinskupon 7,375%, fällig am 30. Juni 2016. Das scheint Eno jetzt zu reuen, denn sie lädt zu einer Gläubigerversammlung ein und verlautbart im Stil einer Jubelmeldung:
"eno energy plant Anpassung der Anleihebedingungen im Rahmen der Wachstumsfinanzierung und lädt zur zweiten Anleihegläubigerversammlung ein
- Verlängerung der Laufzeit bis 30. Juni 2019 angestrebt
- Attraktive Verzinsung von 7,375% p.a. bleibt unverändert"
http://www.eno-energy.com/fileadmin/downloads/glaubigerversammlung/ad-hoc_-_Mitteilung_zur_zweiten_Anleiheglaeubigerversammlung.pdf
Oh ha, denkt man, haben die Zahlungsschwierigkeiten? Aber nein! Unter Nr. 18 findet man in der Sammlung der FAQs folgende Aussage:
"Wer wurde mit der Erstellung eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6-Standard beauftragt und wann liegt dieses vor? Es wurde kein derartiges Gutachten gefertigt. Dafür bestand und besteht überhaupt keine Veranlassung, da es sich im Fall der eno energy Unternehmensgruppe nicht um einen Sanierungsfall handelt."
http://www.eno-energy.com/fileadmin/downloads/glaubigerversammlung/Fragen_-_Antworten_FAQs_eno_energy_GmbH_%E2%80%93_Anleiheglaeubigerversammlung.pdf
Das ist PR-Deutsch. Normale Menschen würden sagen: "Wir könnten die Anleihe vertragsgemäß bedienen, aber wir wollen nicht."
Erstaunlich!
Es wird noch bunter. Eine Vermögensverwaltung tritt auf und stellt Ergänzungsanträge zur Tagesordnung. Die Anleihe soll durch "Windenergievorhaben mit wenigstens 10 MW" besichert werden. (Was auch immer das heißen soll.) Außerdem soll ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden. Der soll die Anleihegläubiger bei der Umsetzung der Beschlüsse "nach eigenem Ermessen" vertreten. Er soll auch einen Treuhänder für die Sicherheiten bestimmen. Das klingt erst mal nicht schlecht. Aber…
Der Kandidat der Murphy & Spitz Vermögensverwaltung ist der Wirtschaftsprüfer Horst Mantay. Es gab am 1.1.2015 in Deutschland 14407 Wirtschaftsprüfer – wie kommt man ausgerechnet auf diesen? Er hat schon Erfahrung im Anleihenbereich: Mit seiner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSW GmbH hatte er schon bei der Penell-Anleihe die Sicherheitentreuhand zu verantworten. Bei dieser Anleihe sollten den Gläubigern Kupfervorräte im Wert von 7,3 Mio. Euro als Sicherheit dienen und die MSW sollte dafür sorgen, dass diese Vorräte auch vorhanden sind – so der Treuhandvertrag. Als die Penell GmbH insolvent wurde, stellte sich heraus, dass gerade mal Kupfer im Wert von 0,6 Mio. Euro vorhanden war und das gehörte zum Teil auch noch den Banken. Wir haben berichtet: Sicherheitentreuhänderin der Penell GmbH muss Auskunft geben.
Sicherheitentreuhänderin der Penell GmbH muss Auskunft geben
Einen Überblick über die Affäre finden Sie im Bondguide: Filmreifer Wirtschaftskrimi
http://www.bondguide.de/editors-choice/die-penell-pleite-fast-schon-filmreifer-wirtschaftskrimi-teil-1/
Wollen Sie wirklich diesen Mann zu ihrem Vertreter wählen?
Nur ein hässlicher Einzelfall?
Nein, das ist mehr als nur eine schmutzige Ecke, die man auskehren muss. Die Ekosem-Agrar GmbH unternimmt gerade einen ähnlichen Coup und die Scholz Holding GmbH versucht zur Zeit sich nach England davon zu stehlen und dort in den Genuss des britischen Insolvenzverfahrens light zu kommen – zum Schaden der Anleihegläubiger.
Solche Vorgänge – das könnten vielleicht auch die Berater und sonstigen Hilfstruppen dieser Akteure begreifen – bringen das ganze Segment in Gefahr. Bereits heute macht sich unter den Anlegern die Auffassung breit, dass man damit rechnen muss rasiert zu werden, wenn man Anleihen kauft. 2016/17 wird Anleihekapital in dreistelliger Millionenhöhe fällig. Wer soll das finanzieren?
www.restrukturierung-von-anleihen.com
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