Die eno energy GmbH hatte versucht, ihre Anleihe 2011/16 (WKN A1H3V5) zu verlängern. Dies stieß jedoch auf deutliche Kritik, u.a. des BOND MAGAZINE. Denn eno energy hatte in der Vergangenheit stets über die erfolgreiche Geschäftsentwicklung berichtet.
Die Gläubigerversammlung (Abstimmung ohne Versammlung) war jedoch nicht beschlussfähig, da das notwendige Quorum von 50% des Anleihevolumens mit 16,86% sehr deutlich verfehlt wurde.
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eno energy GmbH: Abstimmung ohne Versammlung war nicht beschlussfähig
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