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eno energy GmbH: One Square Advisory Services lehnt Verlängerung der Anleihe ab und stellt Gegenantrag

Die One Square Advisory Services GmbH hat in Bezug auf die am 18. August 2015 im Bundeanzeiger veröffentlichte Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung der 7,375% Anleihe 2011/2016 (ISIN: DE000A1H3V53 / WKN: A1H3V5) der eno energy GmbH („Emittentin“ oder Gesellschaft“) zwischen dem Zeitraum 4. September und 10. September 2015 lehnt die Verlängerung der Anleihe unter den derzeitigen Bedingungen ab.

Der derzeitige Vorschlag der Emittentin beruht einzig auf dem Argument, dass im Falle einer Nichtverlängerung der Anleihe die Rückzahlung der Anleihe nicht gesichert sei. Damit droht die Gesellschaft indirekt mit der Insolvenz und will eine Verlängerung der Anleihe erzwingen.

Es bleibt völlig unklar, unter welchen Bedingungen die geplante Gruppen- bzw. Konsortialfinanzierung erfolgen soll. Insbesondere ist zu befürchten, dass die heutige Rangigkeit und Position der Anleihe im Zuge der neuen Finanzierung und der vorgeschlagenen Verlängerung zu Lasten der Anleihegläubiger verschlechtert wird. Die Anleihe muss daher entsprechend ihrer heutigen Position in das Besicherungskonzept eingebunden werden.

Trotz mehrfacher Anfragen hat die Gesellschaft keine aussagefähigen Informationen zur Verfügung gestellt.

Die One Square Advisory Services lehnt daher den Vorschlag der Gesellschaft ab und empfiehlt den Anleihegläubigern Ihre Interessen zu bündeln, den Antrag der Gesellschaft abzulehnen und den Gegenantrag der One Square Advisory Services zu unterstützen.

Die One Square Advisory Services GmbH hat
daher folgenden Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 4 gestellt:

Die One Square Advisory Services GmbH ist der Ansicht, dass der Vorschlag der Emittentin zu den Beschlussvorschlägen unter Abschnitt B Ziffer 1. (Verlängerung der Laufzeit) und Ziffer 2. (Änderung der vorzeitigen Rückzahlung) derzeit nicht zustimmungsfähig ist und stellt den folgenden Gegenantrag:

Die Verlängerung der Anleihe wird zunächst abgelehnt. Vor einer Verlängerung sind die Anleihegläubiger sind in die Verhandlungen über die angestrebte Gruppenfinanzierung für das geplante Wachstum einzubeziehen. Dabei ist sicherzustellen, dass die derzeitige Position der Anleihegläubiger in der Rangigkeit der Verbindlichkeiten beziehungsweise hinsichtlich der gewährten und zu gewährenden Sicherheiten nicht verschlechtert wird.

Die Gesellschaft wird aufgefordert, die Wahl eines gemeinsamen Vertreters auf die Tagesordnung aufzunehmen. Der gemeinsame Vertreter soll im Interesse der Anleihegläubiger an den Verhandlungen mit den anderen Finanzierungspartnern teilnehmen und die Position der Anleihegläubiger vertreten.

Die Gesellschaft wird ebenfalls aufgefordert, den gemeinsamen Vertreter zu ermächtigen, einer Neufassung der Konsortialfinanzierung sowie einer Erhöhung der Linien ebenso wie einer Verlängerung der Anleihe in der vorgeschlagenen Form zuzustimmen, sofern die Anleihegläubiger durch die Neufassung der Konsortialfinanzierung nicht schlechter gestellt werden.

Die One Square Advisory Services GmbH erklärt sich bereit, zur Wahl des gemeinsamen Vertreter zu kandidieren.

Die One Square Advisory Services GmbH ist eine auf Restrukturierungen spezialisierte Beratung mit Sitz in München und verfügt über die weitaus größte Expertise in der Vertretung von Anleihegläubigern als gemeinsamer Vertreter. So hat die One Square Advisory Services GmbH beispielsweise die Anleihegläubiger bei der Restrukturierung von DF Deutsche Forfait, Ekotechnika, Golden Gate, Mifa, MT-Energie, RENA, SAG-Solarstrom, Solarworld, SiC Processing, Windreich und Zamek vertreten.

Die One Square Advisory Services GmbH bietet Anleihegläubigern an, sie bei den anstehenden Abstimmungen zu vertreten. Ein entsprechendes Vollmachtsformular ist unter www.onesquareadvisors.com zum Download verfügbar. Die One Square Advisory Services GmbH steht darüber hinaus Anleihegläubigern für Auskünfte und Rückfragen auch telefonisch unter 089 1598980 zur Verfügung. Vollmachten können per Fax an 089 159898 22 oder per Email an eno-energy@osa.email übersandt werden.

Begründung des Gegenantrags
Die Gesellschaft hat zu ihrem Antrag keine Informationen zur Verfügung gestellt, die den Anleihegläubigern eine Beurteilung des Vorschlages ermöglichen würde. Zudem existiert keine finanzwirtschaftliche und juristische Analyse durch einen unabhängigen Dritten oder einen Vertreter der Anleihegläubiger. Es kann infolgedessen derzeit nicht objektiv beurteilt werden, ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Maßnahmen zu Lasten der Anleihegläubiger überhaupt erforderlich sind.

Gleichzeitig teilt die Gesellschaft mit, dass ohne die vorgeschlagene Verlängerung der Laufzeit die Rückzahlung der Anleihe nicht gesichert ist. Die Gesellschaft droht damit indirekt mit der Insolvenz.

Es ist insgesamt erstaunlich mit welcher Begründung die Emittentin eine Änderung der Anleihebedingungen durch die Anleihegläubiger fordert. Nach Vereinheitlichung und teilweiser Erhöhung der Betriebsmittel und Investitionsfinanzierungen in einem einheitlichen Konsortialkreditvertrag sollen weitere Investitionsfinanzierungen („Neuverschuldung“) in den Konsortialkreditvertrag aufgenommen werden. Zur Gewährung der notwendigen Flexibilität der einzelnen Finanzierungsschritte wie auch zur gleichzeitigen Ausweitung des Geschäfts der Gesellschaft soll die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe erfolgen. Unter Anbetracht der geplanten Neuverschuldung ergibt sich für die Anleihegläubiger der eno-Anleihe eine Vielzahl von Fragestellungen, die in der Einladung der Abstimmung nicht hinreichend erörtert wurden:

- Wie verändert sich die rangmäßige Stellung der Anleihegläubiger im Rahmen der Neuverschuldung?
- Wie stellen sich die Konditionen der Neuverschuldung in Bezug auf Zins, covenants, Sicherheiten etc. dar?
- Werden die Anleihegläubiger in den Sicherheitenpool der Neugläubiger mit aufgenommen um eine Schlechterstellung der Anleihegläubiger ggü. den Neugläubigern zu verhindern?
- Ist eine Verschlechterung des Wasserfalls für die Anleihegläubiger gegeben.

Im Rahmen der Neuverschuldung muss sichergestellt werden, dass sich die Stellung der Anleihegläubiger im Vergleich zur Ausgangssituation nicht verschlechtert. Hierzu muss ausreichend Transparenz von Seiten der Emittentin geschaffen werden, um eine allumfassende Analyse zu den Implikationen der vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen zu ermöglichen. Entsprechende Informationen hat die Gesellschaft weder vorgelegt, noch hat sie zu diesen Punkten Stellung bezogen. Die One Square Advisory Services GmbH fordert die Emittentin daher auf, den Anleihegläubigern umgehend alle Informationen, die für die Beurteilung der oben genannten Punkte erforderlich sind, wie insbesondere aktuelle Jahresabschlüsse, Businesspläne, Sanierungsgutachten, Kreditverträge etc. zur Verfügung zu stellen bzw. auf der Website der Emittentin zugänglich zu machen.

Bevor die Gläubiger der Anleihe einem Einschnitt in ihre Vermögensrechte - wie in den Beschlussvorschlägen der Emittentin vorgesehen - zustimmen, sollte zunächst die finanzwirtschaftliche und juristische Situation der Gesellschaft und der Anleihegläubiger unter den oben genannten Gesichtspunkten auf den Prüfstand gestellt werden.

Die Gläubiger der Anleihe sollten die Ergebnisse dieser Analysen abwarten, um sodann eine informierte Entscheidung treffen zu können. Das auf Basis der Analysen zwischen der Gesellschaft und dem gemeinsamen Vertreter ggf. erarbeitete neue Konzept sollte dann in einer weiteren Gläubigerversammlung zur Abstimmung gestellt werden.“


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