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Penell GmbH i.I.: Stellungnahme des Sicherheitentreuhänders

Die MSW GmbH, Berlin, fungiert als Sicherheitentreuhänder für die o.g. Anleihe. Gemäß § 3.2.2 des in diesem Zusammenhang geschlossenen Sicherheitentreuhand- und Raumsicherungsübereignungsvertrags hat MSW vom Emissionserlös der Anleihe rd. 193.000 Euro einbehalten, die für die zweite Zinszahlung (Zinstermin 10. Juni 2015) vorgesehen waren. Über das Vermögen der Penell GmbH wurde mit Datum vom 27. März 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Anleihe zur Rückzahlung fällig. Eine weitere Verzinsung erfolgt nicht.

Der Treuhänder hat während der letzten Wochen versucht, in Abstimmung mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, der One Square Advisory Services GmbH, München, die Auszahlung der o.g. Mittel zu organisieren. Dies ist bisher an der Kostenfrage gescheitert.

Die Insolvenzverwalter der Penell GmbH, Brinkmann & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater, Insolvenzverwalter, Frankfurt am Main, haben dem Treuhänder mit Schreiben vom 7. Juli 2015 bestätigt, dass sie die einbehaltenen Beträge nicht für die Masse beanspruchen. Der Treuhänder ist insoweit frei, den ursprünglichen Zinsbetrag an die Inhaber der Anleihe auszuzahlen. In Absprache mit den Vertretern des Insolvenzverwalters wird der Treuhänder eine Bank mit der Abwicklung der Zinsausschüttung beauftragen und befindet sich in diesem Zusammenhang in entsprechenden Vertragsverhandlungen. Im Rahmen einer zweiten Ausschüttung soll dann der sich aus der Verwertung der Anleihesicherheiten ergebende Erlös nach Abzug von Kosten an die Anleihegläubiger ausgeschüttet werden. In diesem Zusammenhang weist der Treuhänder darauf hin, dass der in den vorgenannten Ausschüttungen enthaltene Zinsanteil steuerpflichtig ist.

Verkauf der Synchro Plus GmbH, Heidemühl
Mit Vertrag vom 16. Januar 2015 hat Herr Kurt Penell 100% der Anteile an der Synchro Plus GmbH, Heidemühl, mit allen Rechten und Pflichten an die MSW GmbH abgetreten. Gemäß dem letzten vorliegenden Jahresabschluss betrug das Jahresergebnis der Synchro Plus GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015 minus 1,22 Mio. Euro. Das Eigenkapital der Gesellschaft ist negativ (-39.000). Darüber hinaus war die Gesellschaft von Mithaftungsansprüchen im Zusammenhang mit der Insolvenz der Penell GmbH in Höhe von rund einer Million Euro belastet.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft war in einem bedeutenden Umfang abhängig von den Kundenbeziehungen einer einzelnen Person, die nunmehr leider schwer erkrankt ist. Vor diesem Hintergrund sah sich der Treuhänder gezwungen, die Anteile an der Synchro Plus GmbH umgehend zu veräußern und somit sicherzustellen, dass noch ein an die Anleihegläubiger ausschüttbares Ergebnis erzielt werden kann. Aus dem Verkauf der Anteile an der Synchro Plus GmbH wurden 290.000 Euro erzielt. Der Veräußerer hat keine Haftungen übernommen. Vor der nunmehr erfolgten Veräußerung hat die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG (MAZARS) den Wert der Gesellschaft in einem Korridor zwischen 169.000 Euro bis 291.000 Euro ermittelt. Das Risiko, dass eine wesentliche Schlüsselperson ausfällt, wurde in der Stellungnahme von MAZARS erläutert, jedoch nicht quantifiziert.

Den Verkaufsprozess hat die MSW GmbH im Rahmen ihres Mandats als Sicherheitentreuhänder der Anleihe der Penell GmbH begleitet. Mit Ausnahme der Reisekosten sind keine Rechnungen, die zu Lasten des Treuhandkontos zu begleichen waren, gestellt worden.

Sicherheitenpool mit der DZ Bank AG
Die Anleihe der Penell GmbH sollte gemäß den Anleihebedingungen durch die Sicherungsübereigung eines Warenlagers, deren maßgeblicher werthaltiger Bestandteil der Vorrat an Kupferkabeln war, besichert werden. Da zum Zeitpunkt der Anleiheemission das Warenlager noch Sicherungseigentum der Volksbank Modau eG als kreditgebender Bank der Penell GmbH war, wurde gemäß Anleihebedingungen sowie Treuhandvertrag festgelegt, dass die Volksbank Modau eG die Sicherheit (das Warenlager) gegen die Zahlung eines Kreditablösungsbetrages freigibt. Gemäß Sicherheitentreuhand- und Raumsicherungsübereignungsvertrag wurde daher dem Treuhänder die Anwartschaft auf Rückübertragung des Warenlagers abgetreten. Zur Ablösung der Kreditverbindlichkeiten der Penell GmbH gegenüber der Volksbank Modau eG ist ein Teil des Emissionserlöses der Anleihe verwendet worden.

Erst nachträglich wurde bekannt, dass die Penell GmbH das Warenlager bereits vor Anleiheemission ein weiteres Mal, zu Gunsten der DZ Bank AG, Frankfurt am Main, abgetreten hatte. Nunmehr ist juristisch zu prüfen, wem der Gegenwert des Warenlagers rechtlich zusteht. Nach uns vorliegenden Informationen über die aktuelle Rechtsprechung im Zusammenhang mit mehrfach vorgenommen Sicherungsübereignungen ein und derselben Wirtschaftsgüter gilt nunmehr nicht mehr das Prioritätsprinzip der zeitlich ältesten Abtretung sondern vielmehr der Besitzwille des Sicherungsgebers. Es wird also gemäß Rechtsprechung vermutet, dass der Besitzwille jeweils zu Gunsten des neuen Sicherungsnehmers ausgeübt wird. Hieraus resultierend ergeben sich möglicherweise die folgenden Konsequenzen:

- Der Bestand des Warenlagers müsste je nach Zeitpunkt der Anschaffung analysiert und aufgeteilt werden.

- Wirtschaftsgüter deren Eigentum die Penell GmbH vor dem Datum der erneuten Sicherungsübereigung an die DZ Bank erworben hat, würden seinerzeit der Volksbank Modau eG und somit letztendlich nach erfolgter Kreditablösung dem Treuhänder für die Anleihegläubiger zustehen (Altbestand).

- Wirtschaftsgüter die ab dem Datum der Sicherungsübereignung an die DZ Bank bis zum Zeitpunkt der Sicherungsübereignung an die MSW GmbH zugegangen sind, würden der DZ Bank zustehen.

- Wirtschaftsgüter, deren Eigentum die Penell GmbH ab dem Zeitpunkt der Sicherungsübereignung im Rahmen der Anleiheemission erworben hat, würden auch der MSW GmbH als Treuhänder und somit den Anleihegläubigern zustehen (Neubestand).

DZ Bank AG und Treuhänder prüfen derzeit gemeinsam, wie die Aufteilung des Sicherheitenpools unter Berücksichtigung der vorgenannten Rechtsprechung vorzunehmen ist. Derzeit kann der Treuhänder nicht beurteilen, welchen zeitlichen Rahmen die Abwicklung der Sicherheitenverwertung in Anspruch nehmen wird und wie hoch die zu Gunsten der Anleihegläubiger ausschüttbaren Beträge sein werden.


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