Die Geschäftsführung der Schlote Holding GmbH hat heute beim Amtsgericht Hildesheim einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt. Die Antragstellung erfolgte vor dem Hintergrund, dass das Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) nicht in der geplanten Zeit umgesetzt werden konnte, da mit wesentlichen Gläubigergruppen noch keine abschließende Einigung über den erforderlichen Restrukturierungsplan erzielt wurde. Das geplante Eigenverwaltungsverfahren soll im Wesentlichen die im Rahmen des Restrukturierungsvorhabens nach StaRUG entwickelten Sanierungsmaßnahmen umsetzen und bezieht sich ausschließlich auf die Schlote Holding GmbH.
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