Die heutige zweite Gläubigerversammlung betreffend der SINGULUS-Anleihe 2012/2017 (ISIN DE000A1MASJ4 / WKN A1MASJ) war mit einem Quorum von rund 33% beschlussfähig und hat den Beschlussvorschlägen, die zur Umsetzung des vorliegenden Restrukturierungskonzepts benötigt werden mit einer Mehrheit von rund 90% der teilnehmenden Stimmrechte zugestimmt.
Mit der Zustimmung zu dem vorgelegten Restrukturierungskonzept wird der Grundstein dafür gelegt, die Gesellschaft finanziell zu sanieren.
Allerdings haben einige Anleihegläubiger gegen die Beschlüsse Widerspruch eingelegt. Die Gesellschaft muss nun abwarten, ob diese Anleihegläubiger Klage erheben. Die Gesellschaft ist aber zuversichtlich, dass solche Klagen in einem Freigabeverfahren überwunden werden können.
In der nun folgenden außerordentlichen Hauptversammlung am morgigen Dienstag sollen nun die Aktionäre ihrerseits dem Restrukturierungskonzept ihre Zustimmung erteilen.
Die Gesellschaft hat zur Ermöglichung der Umsetzung des Umtauschbeschlusses für den morgigen Dienstag, den 16. Februar 2016 um 10:30 Uhr, zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Hotel HILTON Frankfurt, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main, eingeladen. Die Tagesordnung dieser außerordentlichen Hauptversammlung sieht die Beschlussfassung über die für die Restrukturierung erforderlichen Kapitalmaßnahmen vor.
Ohne die Mitwirkung der Aktionäre ist die Restrukturierung der Anleihe nicht möglich: Die Aktionäre müssen mit einer Mehrheit von 75 % den vorgelegten Beschlüssen zustimmen. Die Beschlüsse der Aktionäre sind Bedingung für die Wirksamkeit der Beschlüsse der Anleihegläubiger. Der Vorstand sieht keine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass eine Refinanzierung oder eine andere Art der Restrukturierung der SINGULUS-Anleihe bis zu deren Fälligkeit im März 2017 umgesetzt werden kann. Die Nichtumsetzung des Konzepts hätte aus heutiger Sicht nach Einschätzung des Vorstands daher zur Folge, dass die positive Fortbestehensprognose für die Gesellschaft entfiele. Die Folge wäre die Insolvenz der Gesellschaft.
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