Heute findet in Frankfurt die 2. Gläubigerversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG statt. Die Gesellschaft hat umfangreiche Informationen über die bilanzielle Sanierung des Unternehmens mit Auszügen aus dem Sanierungsgutachten veröffentlicht.
SINGULUS TECHNOLOGIES hat die Gläubiger der 60 Mio. Euro 7,75 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2012 / 2017 zu einer zweiten Gläubigerversammlung nach Frankfurt am Main eingeladen. Die Versammlung wird am 15. Februar 2016 um 11:00 Uhr (MEZ) im Hotel HILTON Frankfurt, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main, stattfinden.
Zur Beschlussfassung steht das Konzept zur Restrukturierung der ausstehenden Unternehmensanleihe. Dieses Restrukturierungskonzept, das zuvor mit dem von den Anleihegläubigern im vergangenen Jahr gewählten gemeinsamen Vertreter inhaltlich abgestimmt wurde, sieht im Kern vor, dass die Anleihegläubiger ihre jeweiligen Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte umtauschen. Diese Erwerbsrechte berechtigen die Anleihegläubiger dazu, eine bestimmte Anzahl von Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie eine bestimmte Anzahl von Teilschuldverschreibungen aus einer von der Gesellschaft neu auszugebenden besicherten Anleihe zu erwerben. Im Rahmen der nun folgenden zweiten Gläubigerversammlung wird der Vorstand von SINGULUS TECHNOLOGIES über den Stand der Geschäftsentwicklung berichten, das Restrukturierungskonzept vorstellen sowie die vorläufigen Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2015 erläutern.
Die Gesellschaft hat ferner für Dienstag, den 16. Februar 2016 um 10:30 Uhr zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Hotel HILTON Frankfurt, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main, eingeladen. Die Tagesordnung dieser außerordentlichen Hauptversammlung sieht u. a. die Beschlussfassung über die für die Restrukturierung erforderlichen Kapitalmaßnahmen vor.
Der Vorstand von SINGULUS TECHNOLOGIES bittet alle Aktionäre und Anleihegläubiger an der außerordentlichen Hauptversammlung bzw. an der zweiten Gläubigerversammlung teilzunehmen und auf jeden Fall von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen Stimmrechtsvertreter von SINGULUS TECHNOLOGIES zu bevollmächtigen. Musterformulare finden Sie auf der Homepage unter www.singulus.de. Für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung ist eine Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 9. Februar 2016 erforderlich. Teilnahmevoraussetzung für die zweite Gläubigerversammlung ist eine Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 12. Februar 2016.
Die Restrukturierung der Unternehmensanleihe ist eine wesentliche Voraussetzung für die bilanzielle Sanierung der Gesellschaft. Ohne diese Restrukturierung wird SINGULUS TECHNOLOGIES aus heutiger Sicht nicht dazu in der Lage sein, eine bilanzielle Sanierung zu erreichen oder künftig eine hinreichende Liquidität sicherzustellen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen und die einhergehende Zustimmung der Anleihegläubiger sowie der Aktionäre ist daher nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands der einzig gangbare Weg, eine ansonsten drohende Insolvenz der Gesellschaft zu vermeiden.
Hintergrund SINGULUS TECHNOLOGIES:
SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt Technologien und Maschinen für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse. Die Anwendungsgebiete liegen in der Vakuum-Dünnschicht- und Plasma-Beschichtung, bei nasschemischen Verfahren sowie thermischen Prozesstechniken.
Bei allen Verfahren und Applikationen nutzt SINGULUS TECHNOLOGIES sein Know-how in den Bereichen Automatisierung und Prozesstechnik, um mit innovativen Produkten neben den Anwendungsgebieten Solar, Halbleiter und Optical Disc zusätzliche attraktive Arbeitsgebiete zu erschließen.
www.restrukturierung-von-anleihen.com
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