Die zweite Anleihegläubigerversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG betreffend die SINGULUS-Anleihe 2012/2017 (ISIN DE000A1MASJ4 / WKN A1MASJ) hat am 15. Februar 2016 zu Tagesordnungspunkt 4 beschlossen, dass die am 23. März 2016 fälligen Ansprüche auf Zahlung der Zinsen unter der SINGULUS-Anleihe bis zum 23. März 2017 gestundet werden. Darüber hinaus hat diese Anleihegläubigerversammlung beschlossen, die Schuldverschreibungen der SINGULUS-Anleihe (d. h. Hauptforderung nebst aufgelaufener und zukünftiger Zinsen) in Erwerbsrechte auf neue Aktien an der Gesellschaft und auf neue von der Gesellschaft zu begebende besicherte Schuldverschreibungen in Höhe von 20 % des bisherigen Nennbetrags umzuwandeln. Vor dem Hintergrund dieser Beschlüsse sieht sich die Gesellschaft daran gehindert, am 23. März 2016 Zinsen unter der SINGULUS-Anleihe zu zahlen.
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SINGULUS-Anleihe: Aussetzung der Zinszahlung am 23. März 2016
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