Dem Vorstand der Travel24.com AG wurde von ihrem Abschlussprüfer, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mitgeteilt, dass dieser auf Grundlage der momentan vorliegenden Unterlagen, Nachweise und Beurteilungen aufgrund wesentlicher Prüfungshemmnisse Versagungsvermerke (vgl. § 322 Abs. 5 Satz 1 HGB) für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 erteilen wird. Die Erteilung eines Versagungsvermerks schließt die spätere Durchführung einer Nachtragsprüfung nicht aus. Nach Aussage des Abschlussprüfers hat dieser nach seiner Beurteilung alle angemessenen Möglichkeiten zur Beurteilung der Planungsannahmen ausgeschöpft und ist nicht mit hinreichender Sicherheit zu einer positiven Aussage diesbezüglich gekommen.
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