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Zahlen rauf, Anleihe runter: eno energy will Anleihe verlängern

von Rechtsanwalt Tibet Neusel, Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte, Berlin

Liest man die Geschäftsberichte, ist immer alles gut und wird noch besser. Die eno energy-Gruppe ist im Aufwind – Ehrensache, schließlich ist „Success with wind“ ihr Wahlspruch. Nur die Rückzahlung der 7,375%-Anleihe im Jahr 2016 könnte zu einer Flaute führen, um im Bild zu bleiben. Das Problem soll nun durch eine Abstimmung ohne Versammlung gelöst werden. Die Anleger sollen einer Verlängerung der eno energy-Anleihe bis 2019 zustimmen – ISIN: DE 000A1H3V53, WKN: A1H3V5.

eno energy schuldet DKB 12,5 Mio. Euro
Dazu gibt es ein ausführliches Paper. Doch auf der ersten Seite sichert man sich erst mal ab: „Die Emittentin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Vorbemerkung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe alle Informationen enthalten, die für eine Entscheidung über die Beschlussgegenstände erforderlich oder zweckmäßig sind.“ Ja, wo sollen diese Informationen denn sonst herkommen? Geschenkt. Es steht drin, was man wissen muss: Die beiden großen Geldgeber des Unternehmens sind die DKB mit 12,5 Mio. Euro und die Anleihegläubiger mit 10,2 Mio. Euro. Das Darlehen der DKB ist 2019 fällig. Da möchte die Bank wahrscheinlich nicht, dass schon 2016 die Konten leergeräumt werden, um die Anleihe zu bedienen.

Wer vertritt die Interessen der Gläubiger der eno energy Anleihe?
Und so ist es hier wie so oft im Anleihensegment: Die Banken und der Anleiheschuldner haben verhandelt. Dabei hat keiner die Interessen der Anleihegläubiger vertreten. Die sollen aber jetzt zustimmen. Sonst kann die Anleihe „…nicht termingerecht, nicht vollständig oder gar nicht zurückgeführt werden…“

Das sollte man sich als einer der beiden großen Geldgeber des Unternehmens nicht bieten lassen. Erforderlich ist erstens eine echte Gläubigerversammlung, bei der die Vertreter des Unternehmens Rede und Antwort stehen. Zweitens muss ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden, der die Interessen der Anleihegläubiger vertritt.

Was tun?
Zunächst einmal nichts. An der Abstimmung ohne Versammlung müssen mindestens 50 % der Gläubiger teilnehmen. Nur dann sind die Beschlüsse wirksam. Die Zustimmung zu der Laufzeitverlängerung benötigt dann eine Mehrheit von 75% der Teilnehmer. 37,5% der Anleihegläubiger können dann über 100% der Anleihe entscheiden.

Die 50% kommen normalerweise nicht zusammen, so dass man sich eigentlich keine Sorgen machen muss und dazu raten kann, nicht an der Abstimmung teilzunehmen. Wer lieber etwas tun möchte, kann auch gegen den Beschlussvorschlag stimmen. Das kann aber dazu führen, dass er hilft, das Quorum zu erreichen.

Ist diese virtuelle Versammlung nicht beschlussfähig, muss eine zweite Versammlung einberufen werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen. Also ist auch hier wenig Zeit, sich zu organisieren.

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