Der Vorstand der SeniVita Social Estate AG, Entwickler und Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die bis zum 12. Februar 2020 angesetzte und bereits verlängerte Zeichnungsfrist für die beiden Schuldverschreibungen 2019/2023 (ISIN: DE000A2YPAL9) und 2019/2024 (ISIN: DE000A2YPAM7) abzubrechen und die Emissionen abzusagen. Grund ist, dass das bisher erreichte Zeichnungs- und Umtauschvolumen für die Schuldverschreibungen mit rund 17,5 Mio. Euro weiterhin deutlich unter dem angestrebten Emissionsvolumen von insgesamt 30 Mio. Euro liegt. Die Erlöse aus den Emissionen sollten zu einem wesentlichen Teil der Refinanzierung der bestehenden Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A13SHL2) dienen, die am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fällig ist.
Die Gesellschaft wird stattdessen die Gläubiger gemäß § 18 Schuldverschreibungsgesetz kurzfristig zu einer Gläubigerversammlung im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung einladen, die in der ersten Märzhälfte 2020 vorgesehen ist. Dabei soll im Wesentlichen über die Verlängerung der Laufzeit der Wandelanleihe, über eine Anpassung der Zinskonditionen sowie über Veränderungen bei der Sicherheitenbestellung entschieden werden. Für den Fall, dass bei der Abstimmung die notwendigen Quoren und Mehrheiten nicht erreicht werden, ist eine 2. Gläubigerversammlung als Präsenzversammlung für Ende März 2020 vorgesehen.
Die Restrukturierung der Wandelanleihe 2015/2020 (Volumen: 44,6 Mio. Euro) ist wesentlicher Bestandteil einer grundlegenden Transformation der SeniVita Gruppe, um deren Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit deutlich zu erhöhen. Details zu dem Maßnahmenpaket, das derzeit finalisiert wird, wird der Vorstand im Rahmen des weiteren Prozesses zeitnah bekanntgeben.
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(Foto: © SeniVita)
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