Der Vorstand der Bastei Lübbe AG hat beschlossen, gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG von der durch die Hauptversammlung vom 10.09.2013 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen. Insgesamt sollen bis zu 100.000 Aktien (entsprechend ca. 0,75% des Grundkapitals der Gesellschaft) erworben werden. Die erworbenen Aktien können zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden. Die Aktien sollen ausschließlich über die Börse erworben werden. Der von der Gesellschaft zu zahlende Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsenhandelstage um nicht mehr als 5 % über- bzw. unterschreiten.
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