Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard ISIN: DE0005488795) gibt im Zusammenhang mit dem am heutigen Vormittag finalisierten Sanierungsgutachten (IDW S6-Gutachten) sein Konzept zur finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft bekannt. Die Restrukturierung ist notwendig, da die Gesellschaft aufgrund der Aufnahme auf die Sanktionsliste der US-Behörde Office of Foreign Assets Control (OFAC), in der Zeit von Februar bis Oktober 2014, operativ kaum handlungsfähig war. So hat sich für die Muttergesellschaft DF Deutsche Forfait AG in den ersten neun Monaten 2014 aufgrund vorläufiger Zahlen ein Verlust von rund EUR 9,0 Mio. (Vorjahr: Gewinn von EUR 1,3 Mio.) ergeben. Dadurch wurde das Eigenkapital erheblich geschmälert. Durch die Streichung von der OFAC Sanktionsliste am 16. Oktober 2014 kann die Gesellschaft ihr etabliertes Geschäftsmodell wieder ohne Einschränkung umsetzen. Voraussetzungen sind jedoch eine Stärkung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Risikotragfähigkeit. Gleichzeitig ist eine Reduzierung des Finanzaufwands der Gesellschaft erforderlich, um angesichts der in der Wiederaufbauphase geringeren Profitabilität schnellstmöglich in die Gewinnzone zurückzukehren. Der Gesellschaft liegen bereits Absichtserklärungen von Aktionären, Anleihegläubigern, potentiellen neuen Investoren und den kreditgebenden Banken vor, die nachstehend genannten Restrukturierungsmaßnahmen mitzutragen. Das vorgesehene Restrukturierungskonzept besteht im Wesentlichen aus vier Bausteinen:
1. Debt-to-Equity Swap durch Kapitalerhöhung I
Im ersten Schritt wird der Vorstand auf Basis einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu EUR 3.400.000 durch Ausgabe von bis zu 3.400.000 neuen Stückaktien (rechnerischer Nennwert EUR 1,00) („Kapitalerhöhung I“) allen Gläubigern der Unternehmensanleihe 2013/2020 anbieten, ihre EUR 1.000-Teilschuldverschreibungen entweder gegen Bargeld zurückzukaufen oder gegen Aktien der Gesellschaft zu tauschen. Das Umtauschverhältnis der EUR 1.000-Teilschuldverschreibungen gegen Aktien, basierend auf einem Bewertungsgutachten von Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer, wird mit Veröffentlichung des Angebots nach Abstimmung der Gläubigerversammlung voraussichtlich noch im Dezember bekannt gegeben. Im Anschluss daran erhalten die Anleihegläubiger die Möglichkeit, ihre Anleihen über ihre Depotbank zum Umtausch einzureichen.
2. Zinsreduzierung und noch zu konkretisierende Gegenleistung
Des Weiteren schlägt der Vorstand den Anleihegläubigern vor, in einer Abstimmung über die Reduzierung des Nominalzinsatzes der Unternehmensanleihe 2013/2020 von 7,785 % p.a. auf 2,0 % p.a. rückwirkend von Mai 2014 bis zu ihrer Fälligkeit am 27. Mai 2020 zu entscheiden. Im Gegenzug bietet der Vorstand den Anleihegläubigern als Alternative zum Debt-to-Equity-Swap (s. Ziffer 1.) die Möglichkeit, ihren bedingten Zinsverzicht gegen eine noch zu konkretisierende Gegenleistung zu tauschen; Anleihegläubiger, die eine größere Anzahl von Anliehen halten, fordern als Gegenleistung den Bezug von Aktien. Einzelheiten zu diesem Tauschangebot werden derzeit noch erarbeitet und kurzfristig bekannt gegeben. Die hierüber abstimmende Gläubigerversammlung soll noch im Dezember 2014/Januar 2015 stattfinden.
3. Kapitalerhöhung II
Der Vorstand wird der Ordentlichen Hauptversammlung u.a. vorschlagen, über eine Barkapitalerhöhung mit gesetzlichem Bezugsrecht der Aktionäre um bis zu EUR 6.800.000 durch Ausgabe von 6.800.000 neuen Stückaktien (rechnerischer Nennwert EUR 1,00) zu beschließen („Kapitalerhöhung II“). Die Hauptversammlung ist derzeit für den 15. Januar 2015 vorgesehen. Die Kapitalerhöhung II soll dann kurzfristig im März/April 2015 umgesetzt werden.
4. Zinsreduzierung der kreditgebenden Banken
Darüber hinaus haben die kreditgebenden Banken der DF Deutsche Forfait AG ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, ihre Kreditlinien in der vor dem OFAC-Listing eingeräumten Höhe bis zum 31. Dezember 2016 unter der Bedingung zu prolongieren, dass die übrigen Maßnahmen des Restrukturierungskonzepts umgesetzt werden. Hiermit verbunden ist die Bereitschaft der kreditgebenden Banken als Sanierungsbeitrag im Interesse einer schnellen Gesundung der Gesellschaft eine vorübergehende Zinsreduzierung auf 1 % p.a. zu gewähren.
Das vorliegende Restrukturierungskonzept bildet die Basis für das von der Gesellschaft beauftragte Sanierungsgutachten (IDW S6-Gutachten) der Andersch AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, das unter der Bedingung der erfolgreichen Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Eigen- und Fremdkapitalbasis der Gesellschaft die Fortführungsprognose für die DF Deutsche Forfait AG bestätigt. Neben den oben genannten Maßnahmen beinhaltet das Konzept auch die Aufnahme von rund EUR 15 Mio. frischen Fremdkapitals bis 1. Halbjahr 2015, um ein den Geschäftsmodell entsprechenden Forfaitierungsvolumen realisieren zu können.
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DF Deutsche Forfait AG gibt Grundzüge des finanzwirtschaftlichen Restrukturierungskonzepts bekannt
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