Die DF Deutsche Forfait AG stellt im Rahmen der heute im Tagesverlauf im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur „Abstimmung ohne Versammlung“ an die Gläubiger der Unternehmensanleihe 2013/20 (ISIN: DE000A1R1CC4) weitere Details ihres Restrukturierungskonzepts vor. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die in der Ad hoc Meldung vom 26. November (Bekanntgabe des Restrukturierungskonzepts) vorgeschlagene Reduzierung des Nominalzinsatzes der Unternehmensanleihe von 7,875% p.a. auf 2,000% p.a. unter Gewährung einer Gegenleistung für die Anleihegläubiger.
So schlägt die Gesellschaft vor, die Anleihebedingungen um die Einräumung von Optionsrechten auf den Erwerb von Aktien der Emittentin zu ergänzen. Die Optionsrechte sollen von den DF-Anleihen 2013/20 unabtrennbar ausgestaltet werden. Bei Ausübung der Optionsrechte erhalten Anleihegläubiger die Möglichkeit, eine Anzahl von mindestens 100 und höchstens 113 Stück neuen Aktien je Anleihe im Nennbetrag von 1.000 Euro zu einem Bezugspreis von 1,25 Euro zu erwerben. Damit erhalten Anleihegläubiger die Chance, die Zinsreduzierung ganz oder teilweise wieder aufzuholen, soweit der Börsenkurs der Aktie über dem Bezugspreis liegt (XETRA-Schlusskurs am 23. Dezember 2014: 1,55 Euro). Die genaue Anzahl der Optionsrechte je Schuldverschreibung im Nennwert von 1.000 Euro ist davon abhängig, inwieweit den kreditgebenden Banken Sicherheiten zu gewähren sind. Sollte dies das Ergebnis der aktuell laufenden Verhandlungen mit den Banken sein, erhalten Anleihegläubiger eine höhere Anzahl von Optionsrechten, um eine wirtschaftliche Gleichbehandlung aller Gläubiger zu gewährleisten. Die Angemessenheit der Gegenleistung auf Basis der genannten Parameter wurde durch einen Opinion Letter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz bestätigt, der auf der Website der Gesellschaft unter http://www.dfag.de/investor-relations/hauptversammlung zum Download bereit steht. Die Ausübung der Optionsrechte soll frühestens am 27. Mai 2016 und bis zum Ende der Laufzeit der Unternehmensanleihe am 27. Mai 2020 möglich sein. Einzelheiten dazu finden sich in der Einladung zur „Abstimmung ohne Versammlung“.
Neben der oben genannten Änderung schlägt die Gesellschaft u.a. vor, die Anleihebedingungen dahingehend zu ändern, dass die Gläubiger bis zum 31. Dezember 2015, dem erwarteten Zeitpunkt des Abschlusses der wesentlichen Restrukturierungsmaßnahmen, auf etwaige Rechte zur Kündigung der Anleihe verzichten.
Als weiterer Gegenstand der Abstimmung schlägt die Gesellschaft vor, Herrn Rechtsanwalt Klaus Nieding, Frankfurt, zum Gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger zu bestellen.
Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Zeitraum von Dienstag, 20. Januar 2015, um 0:00 Uhr bis Donnerstag, 22. Januar 2015, um 24:00 Uhr in Textform gegenüber dem Abstimmungsleiter, dem Notariat Dr. Klaus Piehler, Köln, abgeben. Weitere Einzelheiten sowie die erforderlichen Formulare zur Stimmabgabe erhalten die Anleihegläubiger durch ihr depotführendes Institut sowie auf der Website der DF Deutsche Forfait AG unter www.dfag.de/investor-relations/anleihe.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind Teil eines Restrukturierungskonzepts, das die Grundlage für ein IDW S6 Sanierungsgutachten bildet. Gemäß diesem Gutachten sind die vorgesehene Reduzierung der Finanzierungsaufwendungen und die Stärkung der Eigenkapitalbasis für den Fortbestand der Gesellschaft unerlässlich. Die Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung zur Schaffung des für die Restrukturierungsmaßnahmen notwendigen bedingten und genehmigten Kapitals. Die Hauptversammlung findet am 22. Januar 2015 in Köln statt.
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DF Deutsche Forfait AG plant virtuelle Gläubigerversammlung; Kupon soll von 7,875% auf 2,000% gesenkt werden
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