HAHN-Immobilien: Delisting der Aktie wird mit Ablauf des 18. Februar 2015 wirksam
Die HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG hat am 4. August 2014 den Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss gefasst und bekanntgegeben, bei der Frankfurter Wertpapierbörse ein Delisting der Hahn-Aktie zu beantragen. Auf diesen Antrag hin hat die Frankfurter Wertpapierbörse heute ihren positiven Beschluss veröffentlicht, wonach der Widerruf der Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN DE0006006703) zum regulierten Markt (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 2 BörsO mit Ablauf des 18. Februar 2015 wirksam wird.
Investment
Investment
fixed-income.org
- BOND MAGAZINE
- Who is Who
- Anleihen-Check
- Investment
- Neuemissionen
- Unternehmens-News
- Restrukturierung
- Schuldscheindarlehen
- Emission von Anleihen
- Handelbarkeit
- Schuldverschreibungsgesetz (SchVG)
- Anleihehandel QUOTRIX Wochenrückblick
- Zinsen, Renditen, Geldmarktsätze
- Ratingdefinition
- Events
- Links
- Über uns
- Impressum
- Datenschutzerklärung