Die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer Vertreter der Gläubiger der MIFA-Anleihe (WKN AA0B95Y) und auch die Insolvenzverwaltung erreichen Rückfragen von Anleihegläubigern zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG.
In Absprache mit der Insolvenzverwaltung und dem Insolvenzgericht, meldet ausschließlich die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger die Ansprüche auf Rückzahlung der Anleihe sowie auf Zahlung von Zinsen in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung des § 19 Abs. 3 SchVG zur Insolvenztabelle an. Dies gilt auch für die gekündigten Anleihen. Es besteht daher diesbezüglich kein Handlungsbedarf der Anleihegläubiger.
Darüber hinausgehende Sekundäransprüche wie Schadenersatzforderungen oder ähnliches sind vom einzelnen Anleihegläubiger separat geltend zu machen.
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MIFA: Forderungsanmeldung der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren
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