Aufgrund zahlreicher Anfragen möchte der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger folgendes mitteilen:
Wie sie bereits den Ad-hoc Mitteilungen entnehmen konnten, hat die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG beim Amtsgericht Halle (Saale) einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat am 7. Oktober 2014 die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung aufgehoben, um Nachteile für die Gläubiger abzuwenden. Sobald das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG eröffnet ist, wird die Stundungserklärung des gemeinsamen Vertreters sowie der von ihm erklärte Verzicht auf Kündigungsrechte aufgehoben und die Anleihe wird in vollem Umfang zur Rückzahlung fällig. Der gemeinsame Vertreter wird sodann die Forderungen der Anleihegläubiger beim Insolvenzverwalter anmelden.
Mit dem Insolvenzantrag der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG ist nach unseren derzeitigen Erkenntnissen das Term Sheet wie es am 22. August 2014 zwischen den Parteien zur Sanierung der MIFA beschlossen wurde hinfällig geworden. Eine Abstimmung der Anleihegläubiger über das darin vorgesehene Restrukturierungskonzept wird infolgedessen nicht stattfinden.
Wir bemühen uns weiter mit allen Parteien um die Entwicklung eines tragfähigen Sanierungskonzepts für die Gesellschaft und halten Sie weiter auf dem Laufenden.
Frank Günther
One Square Advisory Services GmbH
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