Die S.A.G. Solarstrom AG i.L. hat mit einer italienischen Projektgesellschaft eine Vergleichsvereinbarung geschlossen, die unter anderem Regelungen beinhaltet über ein Darlehen, das der Projektgesellschaft von einer Tochtergesellschaft der S.A.G. Solarstrom AG gewährt worden war, sowie über Bürgschaften, die von der S.A.G. Solarstrom Gruppe im Zusammenhang mit dem Großprojekt gestellt worden waren.
Aus der Vergleichsvereinbarung und aus den in der Folge freiwerdenden Geldern im Zusammenhang mit der Besicherung der Bürgschaften werden der S.A.G. Solarstrom Gruppe in den nächsten Wochen Mittel im niedrigen zweistelligen Millionenbereich zufließen. Die Vereinbarung steht unter Vorbehalt der Zustimmung der finanzierenden Banken und Versicherungsgesellschaften.
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S.A.G. Solarstrom AG: Mittelzufluss im niedrigen zweistelligen Millionenbereich
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