Der Insolvenzverwalter der Günther Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG hat sich am heutigen Tag mit dem Eigenverwalter der Zamek Nahrungsmittel GmbH & Co. KG, Rechtsanwalt Dr. Wolf-Rüdiger von der Fecht, und dem Sachwalter der Zamek Nahrungsmittel GmbH & Co. KG, Rechtanwalt Michael Bremen, über die wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten geeinigt. Die Einigung betrifft insbesondere die wechselseitigen Anfechtungsansprüche im Hinblick auf die Anfechtung der Übertragung der Betriebsimmobilie einerseits und der Weiterleitung der Anleihegelder andererseits. Im Zuge der Einigung hat der Insolvenzverwalter der Günther Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG die Betriebsimmobilie mit notariellem Vertrag vom heutigen Tage auf die Zamek Nahrungsmittel GmbH & Co. KG zurückübertragen. Die Gläubigerausschüsse haben dem Abschluss der Vereinbarung zugestimmt.
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Zamek: Einigung über wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten
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