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BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich

© BayWa

Die BayWa AG hat sich mit Energy Infra­structure Partners (EIP), dem Mitgesell­schafter in der BayWa r.e. AG kommerziell geeinigt, bei der BayWa r.e. AG eine Kapital­erhöhung durchzuführen, die im Wesent­lichen von EIP gezeichnet wird und daher zur Übernahme der Mehrheit (change-of-control) an der BayWa r.e. AG durch EIP führt. Im Rahmen der Kapitalerhöhung verpflichtet sich die BayWa AG aktuell bestehende Ansprüche aus Gesellschafte­rdarlehen gegenüber der BayWa r.e. AG in Höhe von rund 350 Mio. Euro aufzugeben. Mit der Kapitalerhöhung und zusätzlich bereitgestellten Fremd­finanzierungen kann ein – im Rahmen der Aktualisierung des Sanierungs­gutachtens identifizierter - zusätzlicher Kapital- und Aval-Bedarf der BayWa r.e. in Höhe von ca. 435 Mio. Euro bis 2028 abgedeckt werden. Der Bedarf ergibt sich aufgrund geopolitischer und marktspezifischer Unsicherheiten und der damit verbundenen Volatilität im Markt für erneuerbare Energien. Nach Durchführung der Kapitalerhöhung wird sich die Beteiligung der BayWa AG an der BayWa r.e. AG von derzeit 51% auf 35% reduzieren. Damit entfällt auch die Vollkonsolidierung der BayWa r.e. AG im Konzernabschluss der BayWa AG. Durch die Transaktion wird die BayWa r.e. AG finanziell entsprechend ihrem kapitalintensiven Geschäftsmodell aufgestellt, was aus heutiger Sicht langfristig auch eine positive Entwicklung des Werts der Beteiligung der BayWa AG an der BayWa r.e AG unterstützt. Die BayWa AG konzentriert sich durch die Abgabe der Mehrheit intensiver auf ihr Kerngeschäft wie im Transformationskonzept vorgesehen. Diese kommerzielle Einigung muss noch in verbindlichen Verträgen abgebildet werden und bedarf der Zustimmung der Gremien der EIP und des Aufsichtsrats der BayWa AG. Die Durchführung der Kapitalerhöhung und der damit in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen wird in jedem Fall unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe stehen.

Die oben dargestellte Reduzierung der Ansprüche der BayWa AG aus Gesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. AG führt zu einem negativen Eigenkapital der BayWa AG, so dass eine Hauptversammlung wegen Verlustes der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 AktG einberufen werden muss. Die positive Fortführungsprognose der BayWa AG besteht weiterhin.

Aufgrund der Reduzierung der Ansprüche der BayWa AG aus Gesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. müssen zudem das Sanierungsgutachten aktualisiert und auf dieser Basis Anpassungen der Sanierungsvereinbarung mit den wesentlichen Finanzierungspartnern der BayWa AG sowie ihren beiden Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG vereinbart werden. Dabei wird insbesondere eine Verlängerung der Sanierungsphase um ein Jahr bis Ende 2028 erwartet. Auf Basis der aktuellen Gespräche geht der Vorstand der BayWa AG davon aus, dass es gelingen wird, eine Einigung über die erforderlichen Anpassungen der Sanierungsvereinbarung zu erzielen.

Der Vorstand prüft derzeit zudem die erforderlichen Anpassungen des Restrukturierungsplans im Rahmen des StaRUG-Verfahrens. Durch das StaRUG-Verfahren wird nicht in das operative Geschäft der BayWa-Gruppe eingegriffen. Aufgrund der erforderlichen Anpassungen wird die Einreichung des Restrukturierungsplans und gegebenenfalls die Inanspruchnahme weiterer Verfahrenshilfen nach dem StaRUG später als bisher geplant erfolgen. Der Vorstand geht weiterhin davon aus, dass das StaRUG-Verfahren erfolgreich abgeschlossen und damit eine angepasste Sanierungsvereinbarung und Finanzierungsverträge (für die Neuordnung der Finanzierung bis Ende 2028) wirksam vereinbart werden können.

Die Auswirkungen der Verzögerung des StaRUG-Verfahrens auf den Veröffentlichungstermin des Jahres- und Konzernabschlusses sowie den Termin der ordentlichen Hauptversammlung der BayWa AG (bisher vorgesehen für den 27. Mai 2025) werden rechtzeitig bekannt gegeben.

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