Die DF Deutsche Forfait AG hat eine weitere wesentliche Hürde zur Umsetzung des beschlossenen Restrukturierungskonzepts genommen. Am 24. März 2015 lief die Frist für eine mögliche Anfechtung der Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung vom 19. Februar 2015 aus; nach heutiger Auskunft des Landgerichts Köln ist keine Anfechtungsklage anhängig. Damit hat es die DF-Gruppe nun selbst in der Hand, mit Unterstützung ihrer Investoren, die Gesellschaft wieder auf eine gesunde Kapitalbasis zu stellen. Die DF-Gruppe geht davon aus, dass die drei aufschiebenden Bedingungen gemäß Ziffer 2.2.4. Buchstaben (a) bis (c) der Beschlussfassung der zweiten Gläubigerversammlung bis Ende April erfüllt werden. Die unter Buchstabe (a) geforderte Veröffentlichung des Umtauschangebots der Unternehmensanleihe 2013/2020 (Entry Standard, ISIN: DE000A1R1CC4, "DF-Anleihe") in Aktien der DF Deutsche Forfait AG im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung (Debt-to-Equity Swap) im Volumen von bis zu EUR 3.400.000 soll bis Ende April erfolgen. Für die unter Buchstabe (b) genannte Bedingung der Gewährung von Darlehen in Höhe von insgesamt mindestens EUR 40.000.000 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016 wird derzeit die Kreditdokumentation fertiggestellt. Zudem hat der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger bereits angekündigt, dass er bei Anzeige der Erfüllung der beiden oben genannten aufschiebenden Bedingungen die als Bedingung (c) geforderte Zustimmung zur Umsetzung der Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung erteilen wird.
Alle relevanten aufschiebenden Bedingungen für die Änderung der Anleihebedingungen sollten nach heutiger Einschätzung des Vorstands bis Ende April erfüllt sein. Spätestens wenn die geänderten Anleihebedingungen umgesetzt sind, wird der Handel in der DF-Anleihe wieder aufgenommen. Die Gesellschaft führt derzeit Gespräche mit der Deutsche Börse AG über die Bedingungen und Modalitäten, um eine frühere Wiederaufnahme des Börsenhandels zu erreichen. Ziel ist, dass der Handel in der DF-Anleihe vor Beginn der 14-tägigen Frist für das Umtauschangebot (Debt-to-Equity Swap) wieder aufgenommen wird; die Umtauschfrist soll Ende April 2014 beginnen.
Die Gesellschaft hält alle Aktionäre und Anleihegläubiger über den Fortgang der Restrukturierung auf dem Laufenden.
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DF Deutsche Forfait AG: Keine Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung
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