Bei der zweiten Gläubigerversammlung der Golden Gate GmbH wurde am 12. Januar 2015 im Münchener Künstlerhaus eine Präsenz von 58% des Anleihevolumens erreicht. Mit einer Mehrheit von 56,9% wurde die One Square Advisory Services GmbH zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger gewählt. Weiterhin stimmten die Anleihegläubiger mit 96,4% dafür, die Anleihebedingungen dahingehend zu ändern, dass die zur Absicherung der Anleihe dienende Immobilie des ehemaligen Bundeswehrkrankenhauses in Leipzig nicht vom Sicherheiten-Treuhänder zwangsversteigert werden muss. Die Immobilie, die im Eigentum der Golden Gate Leipzig GmbH steht, soll stattdessen zunächst weiter vermietet und anschließend freihändig verwertet werden. Für den freihändigen Verkauf wurde ein Zeitraum bis Ende 2016 eingeräumt, bei der ersten Gläubigerversammlung war ein Zeitraum bis Ende 2017 vorgesehen. Im Wege eines freihändigen Verkaufs werden erfahrungsgemäß deutlich höhere Preise erlöst als bei einer Zwangsversteigerung. Insgesamt verfügt der Treuhänder derzeit über liquide Mittel von 400.000 Euro. Die Anleihegläubiger haben zugestimmt, dass liquide Mittel in Höhe von rund 300.000 Euro von diesem freigegeben werden, um kurzfristig fällig werdende Grundsteuern für die Vergangenheit bezahlen zu können. Diese Freigabe entspricht dem Interesse der Anleihegläubiger, da ansonsten Zahlungsunfähigkeit eingetreten und eine Insolvenz unvermeidbar gewesen wäre. Die Grundsteuern wären in einem solchen Fall als öffentliche Last vorrangig vor den Sicherheiten der Anleihegläubiger zu bedienen.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass vom Emissionserlös der Unternehmensanleihe in Höhe von 30 Mio. Euro mittelbar oder unmittelbar rund 8,8 Mio. Euro an den Gründer und früheren Golden Gate-Chef we Rampold geflossen sind und nicht für Investments in die Gesellschaft verwendet wurden.
Uwe Rampold hatte vor der Anleiheemission eine Patronatserklärung für die Ansprüche aus der Anleihe gegenüber der Golden Gate GmbH abgegeben. In Folge der Insolvenz der Golden Gate GmbH beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter der Golden Gate GmbH, Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen, auch das Insolvenzverfahren für das Vermögen von Uwe Rampold, da er die Ansprüche der Golden Gate GmbH aus der Patronatserklärung nicht erfüllen konnte. Bierbach wies darauf hin, dass Rampold die Gültigkeit des Patronats noch immer bestreitet und bislang noch keine vollständige Vermögensaufstellung vorgelegt habe. So fehlt laut Bierbach noch immer eine Aufstellung aller Vermögensübertragungen der letzten 10 Jahre.
Besonders wichtig: Eine mögliche Quote für Anleihegläubiger (nach Steuern und Verfahrenskosten) wurde mit 53% bis 74% angegeben, bei der ersten Gläubigerversammlung am 28.11.2014 wurde noch eine Quote von 53% bis 78% genannt.
Mittlerweile wurde das Bieterverfahren für das Objekt Hamburg, Mittelweg 9, abgeschlossen. Das Höchstgebot betrug 9,25 Mio. Euro. Bei der ersten Gläubigerversammlung wurde hierfür ein Wertansatz von 9,5 Mio. Euro genannt. So dass der erwartete Verkaufserlös leicht unter den Erwartungen liegt. Eine Befriedigung der Anleihegläubiger aus dieser Objektgesellschaft hängt davon ab, wie die komplexen Darlehensbeziehungen zwischen der Mittelweg 9-Projektgesellschaft und der Golden Gate GmbH insolvenzrechtlich zu behandeln sind.
Bei der Mittelweg 9-Projektgesellschaft gibt es zudem noch gesellschaftsrechliche Probleme. Die Golden Gate GmbH hält 51% an der Projektgesellschaft, Uwe Rampold 39% und die Amaris Living GmbH (ein Unternehmen von Rampolds Tochter Annkathrin Rampold) 10%. Laut Satz fallen die Geschäftsanteile der Projektgesellschaft zum Buchwert an die anderen Gesellschafter, wenn ein Gesellschafter insolvent ist. Inzwischen sind jedoch die Golden Gate GmbH und Uwe Rampold insolvent, wobei es sich in beiden Fällen erst um das vorläufige Insolvenzverfahren handelt. Daher besteht die Gefahr, dass die Geschäftsanteile von Uwe Rampold und der Golden Gate GmbH zu Buchwerten an die Amaris Living GmbH fallen könnten. Lachende Dritte wäre Rampolds Tochter Annkathrin Rampold. Aus den Unterlagen, die Uwe Rampold auf seiner Website veröffentlicht (www.uwe-rampold.de), geht jedoch hervor, dass er eine Kooperation bei der Beseitigung der gesellschaftsrechtlichen Probleme bei der Projektgesellschaft Mittelweg 9 davon abhängig macht, dass der Insolvenzantrag gegen ihn zurückgenommen wird.
Auf Nachfrage nannte Bierbach eine möglicher Verfahrensdauer für das Insolvenzverfahren der Golden Gate GmbH von mindestens 3 Jahren. Bierbach wies auf Nachfrage darauf hin, dass er bei Insolvenzverfahren üblicherweise auch Zwischenausschüttungen vornimmt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach und der neue Geschäftsführer Dr. Hans-Volkert Volckens berichteten insgesamt sehr umfassend und detailliert über die wirtschaftliche Situation der Golden Gate GmbH und einer möglichen Quote für die Anleihegläubiger. Der Informationsfluss ist daher, im Vergleich zu anderen Anleiheemittenten die insolvent sind, vorbildlich.
Christian Schiffmacher, www.restrukturierung-von-anleihen.com
Golden Gate GmbH: Bericht zur Gläubigerversammlung vom 12. Januar 2015
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